In einem beliebten Café unweit des Bahnhofs Floridsdorf herrscht gewöhnlich gesellige Stimmung. Zwischen Spanferkelessen, Schnapsen-Runden und Livemusik ist das Lokal von Susanne R., einer 60-jährigen Wirtin, ein Treffpunkt für viele Stammgäste. Doch nun steht die engagierte Betreiberin aus einem anderen Grund im Mittelpunkt – wegen einer Anzeige der Staatsanwaltschaft.
Die Inhaberin hatte rund um die Wien-Wahl im April offenbar eine allzu kreative Idee: Sie versprach auf der Facebook-Seite ihres Cafés fünf Gratisgetränke für jene Gäste, die mit einem Foto ihres Stimmzettels belegten, dass sie der FPÖ ihre Stimme gegeben hatten. Auch im Lokal selbst soll der Hinweis öffentlich zu lesen gewesen sein.
Wie der "Kurier" berichtet, sieht die Staatsanwaltschaft in diesem Angebot den Tatbestand der Wahlbestechung erfüllt. Konkret geht es um § 265 StGB, der Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen vorsieht, wenn Wählerinnen und Wählern für eine bestimmte Stimmabgabe ein Vorteil in Aussicht gestellt wird.
Am kommenden Mittwoch muss sich die Gastronomin nun vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Ihr Verteidiger, Wolf-Georg Schärf, betont, dass seine Mandantin zwar eingeräumt habe, das Angebot veröffentlicht zu haben, dabei jedoch keine Absicht zur Einflussnahme im strafrechtlichen Sinn verfolgt habe.