Ein Streit unter Nachbarn landete am Ende beim Obersten Gerichtshof (OGH) – mit klarem Ausgang. Ein Mieter hatte seine Nachbarin über Jahre schikaniert. Laut Gerichtsakten soll er sie aus dem Fenster bespuckt, beschimpft und ihr mit dem Fahrrad den Weg abgeschnitten haben. Dazu kam immer wieder laute Musik, berichtet die "Presse".
Die Situation eskalierte 2022: Die betroffene Nachbarin zog schließlich aus. Die Vermieterin wollte den Mann kündigen. Doch der wehrte sich - und zog bis vor den OGH in Wien. Sein Argument: Das Kündigungsrecht sei bereits verwirkt, weil sich die Vermieterin längere Zeit nicht mehr beschwert habe.
Tatsächlich hatte sie ihn 2019 und 2020 schriftlich ermahnt. Die Kündigung sprach sie aber erst Ende 2023 aus. Zwischen Sommer 2023 und Mitte 2024 musste die Polizei gleich siebenmal wegen Ruhestörung anrücken. Der Mieter meinte daher, weil er seit 2020 nicht mehr ermahnt worden sei, habe die Vermieterin auf die Kündigung verzichtet.
Der OGH sah das anders. Auch wenn der Mann 2020 nicht gekündigt wurde, ergebe sich daraus "kein Freibrief für weitere Lärmbelästigung in den Folgejahren", schreibt die "Presse". Mit dem aktuellen Beschluss (4 Ob 180/25m) steht fest: Der Mieter muss die Haustürschlüssel abgeben und ausziehen.