400.000 Euro sind weg

Mindestsicherungs-Bezieher setzen sich ins Ausland ab

Wiener Mindestsicherungs-Bezieher verursachen jährlich 48 Millionen Euro an Rückforderungen - rund 400.000 Euro bleiben uneinbringlich.
André Wilding
23.02.2026, 08:47
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Jahr für Jahr entstehen bei der Wiener Mindestsicherung hohe Rückforderungen. Insgesamt geht es laut "Kronen Zeitung" um rund 48 Millionen Euro, die Bezieher der Stadt schulden. Der Großteil davon fließt zurück - doch ein Teil bleibt endgültig offen.

Der Grund für diese Schulden liegt im System selbst. Die Mindestsicherung wird nicht nachträglich, sondern im Voraus ausbezahlt. "Damit wird sichergestellt, dass laufende Kosten (etwa Miete) rechtzeitig bezahlt werden können und der Lebensunterhalt für den laufenden Monat gedeckt ist", erklärt ein Sprecher von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) in der "Krone".

Genau darin liegt aber auch das Problem. Wer Geld für den kommenden Monat erhält, kann in dieser Zeit veränderte Lebensumstände haben. Etwa wenn jemand einen Job annimmt, sich die Miete durch einen Umzug reduziert oder nach einer Trennung nur mehr eine Person anspruchsberechtigt ist. Auch wer länger als 14 Tage auf Urlaub ist, bekommt weniger Leistung, berichtet die Tageszeitung.

Wurde die Mindestsicherung bereits für einen Monat überwiesen, in dem dann ein geringerer Anspruch besteht, entsteht eine Überzahlung. Dieses Geld muss an die Stadt zurückgezahlt werden.

Rund 51.000 Rückforderungen gestellt

"Bei laufendem Mindestsicherungsbezug wird die Forderung in Raten vom Auszahlungsbetrag einbehalten. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden jährlich rund 51.000 Rückforderungen gestellt. Ein absolut üblicher und normaler Prozess", heißt es aus dem Büro Hacker weiter gegenüber der Tageszeitung.

Und weiter: "Diese Rückforderungen verlaufen in nahezu allen Fällen problemlos ab und werden geleistet. Forderungen, die bei Gericht liegen, unterliegen denselben Regeln wie alle anderen Rückforderungen - ob es zu Pfändungen kommen kann, entscheidet die unabhängige Justiz."

Obwohl die meisten Beträge wieder hereinkommen, bleiben nicht alle Forderungen einbringlich. "Die allermeisten Rückforderungen werden über die Auszahlung der Mindestsicherung abgewickelt. Darauf wird manchmal verzichtet, wenn die Beträge gering sind oder Menschen in noch weitere Notlage stecken würden. Das ist in §21 Abs2 Z3 WMG geregelt", wird die Stadt Wien in der "Krone" zitiert.

Im Video: Sebastian Kurz über die Mindestsicherung

Hinzu kommt: Manche Betroffene sind nicht mehr greifbar, etwa weil sie ins Ausland verzogen sind. Offene Beträge werden dann nicht mehr beglichen.

400.000 Euro pro Jahr

Laut Stadt Wien zeigt sich dennoch, dass das System funktioniert: "Dass das bestehende System aber gut funktioniert, zeigt auch folgender Fakt. Die Summe der Abschreibungen uneinbringlicher Forderungen ist marginal. 0,04 Prozent der gesamt ausgezahlten Mindestsicherung werden abgeschrieben", heißt es gegenüber der "Krone".

Weil die Gesamtausgaben jedoch hoch sind, ergibt selbst dieser kleine Prozentsatz eine beachtliche Summe. Rund 400.000 Euro pro Jahr schreibt die Stadt als uneinbringlich ab - Geld, das weg ist.

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