Falsche Angaben bei Antrag

Mehr Mindestsicherung – Betrug in Wien aufgeflogen

In Wien versuchen offenbar einige Flüchtlinge mit falschen Angaben die volle Mindestsicherung zu bekommen. Doch der Schwindel fliegt auf.
André Wilding
06.02.2026, 07:54
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Für mehr als 9.000 Flüchtlinge haben sich seit 1. Jänner die finanziellen Rahmenbedingungen geändert – es handelt sich um subsidiär Schutzberechtigte. Ihr Asylantrag wurde mangels individueller Verfolgung abgelehnt, sie dürfen aber in Österreich bleiben, weil ihnen im Herkunftsland Gefahr droht.

Wien setzt Sparstift an

Gleichzeitig hat Wien bei der Mindestsicherung den Sparstift angesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte bekommen nicht mehr die volle Mindestsicherung, sondern nur noch die deutlich niedrigere Grundversorgung. Statt rund 1.200 Euro bleiben etwa 400 Euro. Da diese Personen arbeiten dürfen, wäre eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich möglich.

Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, geben einige beim Online-Antrag bewusst einen falschen Aufenthaltstitel an. Zur Auswahl stehen unter anderem österreichischer Staatsbürger, EU- oder EWR-Bürger, Asylberechtigter, Drittstaatsangehöriger oder subsidiär Schutzberechtigter.

Der Trick: Wer sich fälschlich als Asylberechtigter einstuft, hätte Anspruch auf die volle Mindestsicherung – nicht nur auf die reduzierte Grundversorgung. Doch der Schwindel fliegt auf. Das System der Stadt gleicht die Angaben automatisch ab und erkennt sofort, ob der Aufenthaltstitel korrekt ist.

"Falsche Angaben fallen sofort auf"

Auch die Stadt bestätigt gegenüber der "Krone" das Vorgehen: "Wie bei allen Formularen kommt es auch bei unseren vor, dass sie falsch ausgefüllt werden. Wenn im Zuge eines Mindestsicherungsantrages bewusst oder unbewusst falsche Angaben gemacht werden, egal ob Einkommen, Aufenthaltstitel oder andere, fällt das bei der individuellen Fallprüfung jedes einzelnen Antrags sofort auf", heißt es aus dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Konsequenzen drohen den Antragstellern dennoch nicht. Wer keinen Anspruch hat, bekommt schlicht einen negativen Bescheid. "Sind die Voraussetzungen für den Bezug der Mindestsicherung nicht gegeben, hat das einen ablehnenden Bescheid zur Folge", heißt es im Bericht der Tageszeitung.

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