Seit 1. Jänner 2026 bekommen subsidiär Schutzberechtigte in Wien keine Mindestsicherung mehr. Stattdessen gibt es nur noch Leistungen aus der Grundversorgung. Für Mohamad M. (52), seine Frau Fehima O. (44) und die Söhne Emir (13) und Mostafa (12) hat das dramatische Folgen.
Die Familie kam im Juli 2023 nach Österreich. "Wir gehören der kurdischen Minderheit in Syrien an. Wir mussten fliehen, nachdem der IS in unser Dorf eingedrungen war. Unser Leben war in unmittelbarer Gefahr. Die Gruppe tötet Frauen, die keinen Hidschab tragen (und meine Frau trägt keinen), und sie hat es gezielt auf Kurden abgesehen. Eine Rückkehr ist für uns unmöglich. Die IS-Kämpfer töten jeden Kurden, dem sie begegnen", berichtet Mohamad M.
In Österreich erhielt die Familie subsidiären Schutz. Im Juli 2025 wurde die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung beantragt. "Obwohl wir Flüchtlinge sind, uns in unmittelbarer Gefahr befinden, behindert und staatenlos sind, hat uns Österreich lediglich subsidiären Schutz gewährt, wodurch wir uns wie Gäste auf Zeit fühlen", sagt der 52-Jährige.
Drei der vier Familienmitglieder sind behindert. Mohamad M. ist zu 40 Prozent beeinträchtigt, leidet laut eigenen Angaben an schwerer Psoriasis-Arthritis und degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule und benötigt eine Unterarmstütze. Arbeit habe er trotz Suche keine gefunden: "Ich werde aufgrund meines Alters und meiner Behinderung am Arbeitsmarkt abgelehnt."
Seine Frau ist zu 90 Prozent behindert. Sie leidet an Retinitis Pigmentosa, einer nicht heilbaren Netzhauterkrankung, die bis zur Erblindung führen kann. Auch Sohn Emir ist betroffen. Beim jüngsten Sohn Mostafa wurden Wachstumsstörungen und psychische Beeinträchtigungen festgestellt, er wird im St. Anna Kinderspital behandelt.
Im Video: Sebastian Kurz über die Mindestsicherung
Bis Ende 2025 erhielt die Familie monatlich 1.949 Euro Mindestsicherung, 1.100 Euro Unterstützung vom FSW sowie 888 Euro Pflegegeld. Insgesamt standen damit 3.937 Euro zur Verfügung. Seit Jahresbeginn gibt es nur noch Grundversorgung von maximal 1.200 Euro und das Pflegegeld. Auch die FSW-Unterstützung wurde eingestellt, "weil ich ein altes Auto gekauft habe. Dieses Auto ist kein Luxus – es ist absolut notwendig, um meine Frau und meine Kinder in Krankenhäuser zu bringen, da meine Frau keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann", erklärt Mohamad M.
Die Familie lebt in einer privaten Wohnung in Favoriten und zahlt 1.024,40 Euro Miete im Monat. Dazu kommen Mietrückstände von rund 4.600 Euro. Nun droht die Delogierung. "Da der Vermieter Verständnis für uns hatte und von unseren Behinderungen wusste, hat er uns eine Frist bis zum 10. März zum Auszug gesetzt. Danach droht die polizeiliche Räumung", sagt Mohamad M.
Die finanzielle Lage sei existenzbedrohend. "Wir sind derzeit völlig zahlungsunfähig und können unsere Schulden nicht begleichen. Wir haben kein Geld für Lebensmittel oder Medikamente. Heute ging mein Kind ohne Essen zur Schule und sagte mir schweren Herzens: 'Mach dir keine Sorgen, Papa, mein Freund gibt mir sein Taschengeld.' Wir wollen nicht betteln, wir wollen nur das Recht auf ein würdevolles Leben, das uns zusteht."
Anlaufstellen hätten geraten, in eine Gemeinschaftsunterkunft zu ziehen. "Dort wurde uns geraten, in eine Gemeinschaftsunterkunft zu ziehen. Das ist für eine Familie mit drei behinderten Personen unzumutbar. Es fehlt dort an der notwendigen Barrierefreiheit und Ruhe. Zudem haben meine Frau und Kinder dort bereits Diskriminierung und Mobbing erfahren, was ihre Situation weiter verschlechtert."
"Heute" fragte beim Büro von Sozial-Stadtrat Peter Hacker nach, von dort wurde an die MA 40 verwiesen. "Die MA 40 ist mit der betroffenen Familie in Kontakt und klärt ab, inwieweit Unterstützungen möglich sind", heißt es. Ob die Delogierung verhindert werden kann, ist offen.
Für Mohamad M. ist die Situation klar: "All dieses Leid geschieht nur, weil wir lediglich subsidiären Schutz genießen. Unsere Familie verdient vollen Flüchtlingsstatus, da eine Rückkehr aufgrund der unmittelbaren Lebensgefahr und unserer Staatenlosigkeit unmöglich ist. Es ist weder rechtlich noch moralisch vertretbar, Menschen mit Behinderung, die vollständig arbeitsunfähig sind, soziale Unterstützung zu verweigern. Das ist kein bürokratisches Problem mehr, es ist ein Kampf ums Überleben."
Für die Familie entscheidet sich in den kommenden Wochen, ob sie ihr Zuhause behalten kann - oder alles verliert.