Der Wiener Landtag hat eine Novelle der Mindestsicherung verabschiedet, die ab 2026 wirksam wird – aber nicht nur Personen betrifft, die erst 2026 ins Sozialsystem fallen. Ziel der Reform sei es, die Ausgaben im Sozialbereich zu reduzieren.
Betroffen sind unter anderem subsidiär Schutzberechtigte, die künftig keinen Anspruch mehr auf die Leistungen der Mindestsicherung haben werden. Stattdessen sollen sie in die Zuständigkeit der Grundversorgung fallen. Diese Regelung gilt sowohl für neu anerkannte als auch bereits bestehende Fälle.
Auch Familien werden von den Anpassungen getroffen. Beträge, die bisher für Mieten vorgesehen waren, sollen künftig auch für Kinder von der Wohnbeihilfe abgezogen werden. Für eine Familie mit fünf Kindern bedeutet das laut Rathaus eine Reduktion der Mietbeihilfe um rund 400 Euro pro Monat, berichtet der ORF.
Zusätzlich werden Wohngemeinschaften künftig wie Familien behandelt. Dies führt dazu, dass die Auszahlung pro Person sinkt. Auch Sonderzahlungen, die bisher zusätzlich gewährt wurden, werden erheblich reduziert.
Die Novelle erhielt die Zustimmung von SPÖ und NEOS, während die Grünen vor den potenziellen Folgen für Kinder, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung warnten.
Die ÖVP begrüßte die Maßnahmen teilweise, forderte jedoch weitere Einsparungen, insbesondere durch eine Staffelung der Kindersätze bei großen Familien. Die FPÖ plädierte dafür, dass Mindestsicherungsleistungen künftig nur an österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ausgezahlt werden.
Unverändert bleibt in Wien die Praxis, dass jedes Kind denselben monatlichen Betrag erhält – aktuell 326 Euro pro Kind. Entsprechende Fälle von Großfamilien mit mehreren tausend Euro monatlich aus dem Sozialsystem hatten bereits vor Monaten eine Debatte ausgelöst, die bis heute andauert – und Wellen in ganz Österreich geschlagen hat.
Auch die Höhe der Mindestsicherung für Alleinstehende oder Alleinerziehende wird beibehalten, ebenso wie die Leistungen für Bedarfsgemeinschaften.