Stadt bringt Budget in Griff

1.700 € weniger Mindestsicherung für Familie mit 7 Kids

In Wien sinkt die Zahl der Mindestsicherungsbezieher. Die Stadt fordert auch nach der Reform eine bundesweit einheitliche Lösung der Sozialhilfe.
Thomas Peterthalner
05.02.2026, 06:00
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Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Regeln bei der Mindestsicherung – und die Bezieherzahl sinkt. Knapp 10.000 Subsidiär Schutzberechtigte mit abgelehntem Asylbetrag fallen nun in die Grundversorgung des Bundes, haben in Wien keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung. Das entlastet das Budget in Wien – und auch für große Familien mit vielen Kindern gibt es nun weniger Geld – wir berichteten.

4.600 Euro Mindestsicherung

Ein Fall sorgte besonders für Aufregung: Eine Familie aus Syrien mit sieben Kindern bekam noch im Vorjahr 4.600 Euro Mindestsicherung und Mietbeihilfe. Nach der Reform gibt es heuer ein Minus. Laut einer beispielhaften Berechnung gibt es nun rund 140 Euro pro Monat und 1.700 Euro pro Jahr weniger für die Familie – vor allem, weil der Wohnanteil bei jedem Kind in der Mindestsicherung die Mietbeihilfe stark reduziert.

Stadt für bundesweite Lösung

Derzeit gibt es in jedem Bundesland abweichende Leistungen und Zahlungen. Die Stadt Wien fordert eine bundesweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung. Mehr als die Hälfte der Beziehenden steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Konkret waren es im Vorjahr in Wien 55 Prozent. Der überwiegende Großteil davon sind Kinder sowie Menschen mit Behinderung.

Bezieher sollen von AMS betreut werden

Von den rund 135.000 Beziehenden waren im Jahr 2025 rund 61.000 Personen beim AMS gemeldet, standen für Arbeitsmarktmaßnahmen, Kurse und Ausbildungen zur Verfügung. Genau hier soll der Fokus laut Stadt künftig noch stärker liegen. Alle arbeitsfähigen Menschen in der Mindestsicherung sollen direkt vom AMS betreut werden. Dieser Vorschlag wird auch vom AMS ausdrücklich begrüßt.

Integration und Residenzpflicht

Gefordert werden nachhaltige Reformen auf Bundesebene. Dazu zählen ein mehrjähriges Integrationsprogramm mit Residenzpflicht sowie eine Kindergrundsicherung außerhalb der Sozialhilfe, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Voraussetzung für die Wiener Mindestsicherung bleibt weiterhin, dass Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien liegen.

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