Die Möpsin "Emma" leidet unter einer kaputten Wirbelsäule und muss Medikamente nehmen. Weil die Züchterin dies der jetzigen Besitzerin aber verheimlichte, will diese den halben Kaufpreis zurück. Der Fall wird nun vor dem Gericht in Ingolstadt verhandelt.
Die Möpsin "Emma" leidet unter einer kaputten Wirbelsäule und muss Medikamente nehmen. Weil die Züchterin dies der jetzigen Besitzerin aber verheimlichte, will diese den halben Kaufpreis zurück. Der Fall wird nun vor dem Gericht in Ingolstadt verhandelt.
Die Hundebesitzerin klagte, weil der Kaufvertrag für die Mopsdame eine Gewährleistungsgarantie beinhaltet, wonach sie einen genetisch gesunden Hund erworben habe. Tatsächlich hat die inzwischen zweijährige "Emma" neben dem Wirbelsäulenschaden auch noch eine Seherkrankung.
"Emmas" Besitzerin und ihr Anwalt sind davon überzeugt, dass diese gesundheitlichen Schäden bereits vor dem Kauf vorhanden waren und womöglich genetisch bedingt sind. Obwohl sie sich betrogen fühlt, will die Besitzerin die kleine "Emma" nicht "umtauschen". Stattdessen fordert sie nun die Hälfte des Kaufpreises - rund 700 Euro - von der Züchterin zurück.
Wenn es beim Prozessauftakt am Montag zu keinem Vergleich kommt, wird der Richter ein Gutachten in Auftrag geben müssen, bevor er ein Urteil fällen kann.