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LASK mit Corona-Protest vor Verfassungsgericht

Stehen die Corona-Regeln für die Bundesliga-Klubs im Widerspruch zur Verfassung? Der LASK vermutet das und zieht nun dagegen vor Gericht.

Heute Redaktion
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Den Linzern sind zwei Erlässe ein Dorn im Auge. Mit ihnen wurde geregelt, dass der Trainingsbetrieb nur in Kleingruppen von maximal sechs Personen und mit einem Mindestabstand von zwei Metern stattfinden muss.

"Wir sind der Meinung, dass die Verordnungen verfassungswidrig sind, weil sie in verschiedene Rechte eingreifen, zum Beispiel in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit", meint LASK-Vizepräsident Johannes Lehner.

Weiters erklärt er: "In der zweiten Verordnung ist allen die Ausübung von Outdoor-Sport erlaubt, die Kleingruppenbeschränkung gibt es nur noch im Fußball. Das ist völlig unverständlich, das Training findet im Freien statt. Wir sind nicht im Großraumbüro, und selbst im Großraumbüro gibt es nur einen Mindestabstand von einem Meter."

Seit dem 20. April wird beim LASK trainiert, die Spieler werden regelmäßig getestet. "Wenn ich weiß, dass jemand nicht infiziert ist, gibt es vor dem Gesetz keinen Grund, ihm seine Berufsausübung zu untersagen", meint Lehner. "Wenn man mit diesen Kontrollen nicht sicherstellen kann, dass es keine Gefahr einer Ansteckung gibt, wie soll ich dann wieder Fußball spielen können?"

Mit dem Protest will sich der LASK auch für andere Sportarten einsetzen. "Wir nehmen hier gerne eine Eisbrecherfunktion für die Jugend und andere Teamsportarten wahr." Allerdings ist die Beschwerde eher symbolischer Natur. Das stört Lehner nicht. Im Gegenteil: "Auch wenn sich erst in zwei oder drei Monaten herausstellen sollte, dass die Verordnungen verfassungswidrig waren, soll schon jetzt eine Diskussion angeregt werden, ob die Beschränkungen, die dem Fußball auferlegt werden, angemessen und verfassungsmäßig korrekt sind."

Gesundheitsminister Rudolf Anschober erhielt bereits die Beschwerde über die erste Verordnung und hat nun sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Mit der Beschwerde zur zweiten Verordnung wird das Verfahren ebenso ablaufen.

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