Oberösterreich

Gutachten stellt fest: Baufirma Schuld an Balkonsturz

Überraschendes Ergebnis des Sachverständigengutachtens im Fall um den tödlichen Balkonsturz einer 55-Jährigen aus Lenzing.  

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In Lenzing stürzte der Balkon eines Einfamilienhauses in die Tiefe. Eine Frau (55) starb an ihren Verletzungen.
In Lenzing stürzte der Balkon eines Einfamilienhauses in die Tiefe. Eine Frau (55) starb an ihren Verletzungen.
Helmut Klein

Die 55-jährige Michalea B. war am Ostermontag 3,5 Meter in die Tiefe gestürzt. Der Balkon des Hauses hatte nachgegeben, war runtergekommen. Mit am Balkon standen zu diesem Zeitpunkt eine Freundin von B., die Tochter (31) Claudia H. der 55-Jährigen sowie der vierjährige Enkel Sebastian. Auch sie stürzten hinab, verletzten sich zum Teil schwer.

-Für Michaela B. war der Sturz tödlich, sie verstarb wenige Stunden später nach dem tragischen Unfall im Spital. Wir berichteten. 

Wie später bekannt wurde, waren kurz vor dem Unglück die Stützen am Balkon entfernt worden. Der Ehegatte der 31-jährigen Tochter von Michaela B. soll vom Vorbesitzer die Information erhalten haben, dass die Steher lediglich Zierde seien und deshalb weg könnten. Hier der Artikel zum Nachlesen

Errichtung durch Baufirma "widerspricht jeglicher Regel der Statik"

Die Staatsanwaltschaft Wels beauftragte einen Sachverständigen, der in einem Gutachten feststellen sollte, warum der rund 60 Jahre alte Balkon abgestürzt war. Und genau dieses Gutachten langte am Mittwoch auch ein, wie "Heute" erfuhr.

Das Ergebnis:" Nicht derjenige, der die Stützen damals entfernen hat lassen, trägt Schuld, dass es zum Absturz des Balkons gekommen war. Die Baufirma, die den Balkon in den 1960er-Jahren errichtet hatte, hatte diesen in statischer als auch konstruktiver Hinsicht vollkommen falsch errichtet. Laut Gutachter widerspricht die Errichtung jeglicher Regel der Statik. Es sei ein Wunder, dass der Balkon überhaupt getragen habe und nicht eher runtergekommen sei", erklärt die Staatsanwaltschaft Wels gegenüber "Heute"

Anklage noch nicht vom Tisch

Das Gutachten entlastet damit den Schwiegersohn (29) der Getöteten stark. Gegen den 29-Jährigen wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.

Ob die Staatsanwaltschaft aufgrund des Ergebnisses auf eine Anklage verzichtet, ließ eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft noch offen. Die Ermittlungen seien noch nicht beendet, das Gutachten jetzt erstmal auf dem Weg zur Polizei. Die erstellt daraufhin einen Abschlussbericht, auf dessen Basis der Sachbearbeiter weitere Entscheidungen trifft, so die Staatsanwaltschaft Wels.