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"Lebe von 1.000 Euro": Mutter kämpft um jeden Cent

Eine alleinerziehende Mutter (29) kämpft in der Karenz mit finanziellen Problemen. Aufgrund der Teuerung reicht das Geld hinten und vorne nicht aus.
Justine Gull
29.10.2025, 18:28
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Für Sara* (29, Name von der Redaktion geändert) war das Glück als frischgebackene Mutter nur von kurzer Dauer, denn nun ist ihr Alltag von Geldsorgen geprägt. Der Grund: Ihr wurde die Mindestsicherung verweigert. Da die alleinerziehende Slowakin aktuell keinen Kindergartenplatz für ihren Sohn (18 Monate alt) hat, befindet sie noch bis Anfang April 2026 in Karenz.

Sara ist vor rund vier Jahren nach Wien gezogen und arbeitete bis zur Geburt ihres Kindes als Vollzeitkraft in einem Hotel. Die junge Mutter lebt derzeit vom Kinderbetreuungsgeld und von Alimenten – insgesamt macht das 1.000 Euro im Monat aus. Allerdings reicht diese Summe schlichtweg nicht zum Überleben aus.

Aus diesem Grund habe sie mehrmals die Mindestsicherung beantragt – allerdings ohne Erfolg. Ende März richtete sie schließlich eine weitere Anfrage an die MA40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht). Doch das Magistrat teilte ihr mit, dass sie die Voraussetzungen für die Sozialleistung nicht erfülle – sie könne jedoch gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Auch auf diesem Weg versuchte Sara ihr Glück.

"Fühle mich im Stich gelassen"

Doch beim Verwaltungsgericht kam die Slowakin auch nicht weiter. Während der Verhandlung soll ihr geraten worden sein, ihre Wohnung aufzugeben, in ein Frauenhaus zu ziehen und ihren Sohn in einer Kindertagesstätte untertags betreuen zu lassen, damit sie wieder arbeiten gehen könne.

Für Sara eine niederschmetternde Nachricht: "Vor der Geburt habe ich hier Vollzeit gearbeitet, Steuern bezahlt und in das österreichische Sozialsystem eingezahlt. Gerade jetzt, wo ich mein Kind großziehe und Unterstützung brauche, sagt mir aber das System, dass ich nichts bekomme." Wie die 29-Jährige jetzt weiter vorgehen wird, bleibt nach wie vor offen.

Mindestsicherung erst nach 5 Jahren in Österreich

Die Mindestsicherung steht unter anderem jenen Personen zu, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Die junge Mutter hat in Österreich jedoch erst seit September 2021 ihren Hauptwohnsitz und somit automatisch keinen Anspruch auf Mindestsicherung.

{title && {title} } Gul, {title && {title} } Akt. 30.10.2025, 09:56, 29.10.2025, 18:28
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