Sechs Tote und 300 Verletzte

Lebenslang! Magdeburg-Attentäter kommt nie mehr frei

Nach dem Anschlag in Magdeburg ist das Urteil gefallen. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt.
Newsdesk Heute
26.06.2026, 10:22
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Rund eineinhalb Jahre nach der tödlichen Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist das Urteil gefallen. Der 51-jährige Taleb A. wurde am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht sprach den Arzt aus Saudi-Arabien wegen Mordes, versuchten Mordes sowie unter anderem schwerer Körperverletzung schuldig. Zusätzlich wurde eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit wird der Mann nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr auf freien Fuß kommen, berichtet die "Bild".

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Sechs Tote und über 300 Verletzte

Bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024 waren sechs Menschen getötet und mehr als 300 weitere verletzt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft war im Prozess davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Tat über einen längeren Zeitraum vorbereitet hatte. Im Fahrzeug fanden Ermittler unter anderem ein Testament.

"Jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt"

Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher bezeichnete die nur rund eine Minute dauernde Tat als beispiellos. Sie habe "jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt". Außerdem sagte er: "Das Leid für die Opfer und ihre Familien ist kaum in Worte zu fassen."

Der Prozess hatte am 10. November 2025 begonnen und endete nach 41 Verhandlungstagen. Das Gericht hörte 109 Zeugen sowie acht Sachverständige, darunter Rechtsmediziner, Psychiater, Unfallgutachter und Sprachsachverständige.

204 Betroffene schlossen sich dem Verfahren als Nebenkläger an und wurden von rund 40 Anwälten vertreten. Laut Gerichtssprecher Christian Löffler machten zudem 23 Menschen zivilrechtliche Ansprüche zwischen 8.000 und 600.000 Euro gegen den Angeklagten geltend.

Während des Prozesses zeigte Taleb A. laut Berichten immer wieder demonstrativ Desinteresse. Anders reagierte er, wenn psychiatrische Gutachter seine Persönlichkeit bewerteten.

Weitere Straftaten im Gefängnis möglich

Der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer hatte bereits Ende Jänner erklärt, der Angeklagte sei schuldfähig und müsse für seine Tat die volle Verantwortung tragen. Später bekräftigte er seine Einschätzung mit den Worten: "Der Angeklagte bleibt eine Gefahr für die Allgemeinheit."

Nach Ansicht des Gutachters seien trotz eines langen Strafvollzugs weitere Straftaten möglich, etwa Geiselnahmen innerhalb des Gefängnisses.

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