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Lebenslange Haft für Halle-Terroristen

Am Montag wurde jener Rechtsterrorist, der im Oktober 2019 in Halle zwei Menschen tötete ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 

Michael Rauhofer-Redl
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In Halle (Sachsen-Anhalt) sind vor einer Synagoge Schüsse gefallen. Mindestens zwei Personen kamen ums Leben.
In Halle (Sachsen-Anhalt) sind vor einer Synagoge Schüsse gefallen. Mindestens zwei Personen kamen ums Leben.
(Bild: kein Anbieter/Reuters)

Der heute 28-Jährige wollte an Jom Kippur, den höchsten jüdischen Feiertag, eine Synagoge in Halle erstürmen und offenbar ein Massaker verüben. Die massive versperrte Tür verhinderte wohl ein grässliches Blutbad. Im Anschluss an die gescheiterte Gotteshaus-Erstürmung erschoss er eine Passantin und auf der Flucht in einem Schnellimbiss einen 20-jährigen Auszubildenden. Außerdem verletzte er mehrere Menschen. 

Am Montag musste sich der Attentäter vor einem Gericht in Magdeburg verantworten. Dieses verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sprach bei der Urteilsverkündung von einem "feigen Anschlag". Neben zweifachen Mordes wurde der Terrorist auh wegen vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung verurteilt. 

Vor Gericht gestand der 28-Jährige seien Taten und hat diese mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. Sowohl die Bundesanwaltschaft, als auch die Nebenklage verlangten die Höchststrafe. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte für kein anderes Strafmaß. Der Verurteilte reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen.

In seinen Aussagen ließ der Angeklagte jede Reue vermissen. Im Gegenteil, er betonte weitere Menschen zu töten, wenn er die Gelegenheit dazu hätte. Es war einer der größten Prozesse in der Geschichte Deutschlands. 6 Zeugen und acht Sachverständige befragte das Gericht, 45 Überlebende und Hinterbliebene wurden als Nebenkläger zugelassen, vertreten von 23 Anwälten. Das Urteil wurden vom Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt. Über eine Sprecherin zeigte sich auch die deutsche Bundesregierung erfreut über das Urteil: Es sei "einfach gut, dass dazu heute Recht gesprochen wurde".

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