Reisen

Waldbrände im Urlaub – nicht jeder bekommt Geld zurück 

Die enorme Hitze und entsprechende Winde sorgen derzeit für erste Waldbrände in beliebten Urlaubsregionen. Was das für Reisende bedeutet. 

Christine Scharfetter
Sandra und Kurt Pfeil-Ehrengruber urlaubten mit Enkelin Paulina auf Rhodos. Sie mussten ihr Gepäck zurücklassen.
Sandra und Kurt Pfeil-Ehrengruber urlaubten mit Enkelin Paulina auf Rhodos. Sie mussten ihr Gepäck zurücklassen.
Leserreporter

Auf der griechischen Urlaubsinsel Rhodos wüten Waldbrände, die durch Winde auch noch angefacht werden. Zahlreiche Einheimische und Urlauber wurden bereits evakuiert und in Sicherheit gebracht. "Heute" berichtete.

Die Bilanz zählt bisher 12 evakuierte Dörfer sowie sämtliche Hotels in der betroffenen Region, etwa die Gegend um den Ferienort Lindos. Erste Reiseveranstalter bringen keine Urlauber mehr auf die Ferieninsel Rhodos. "Die Situation im Südosten von Rhodos ist aufgrund der Waldbrände weiterhin unbeständig und herausfordernd. Die aktuelle Evakuierung wird Folgen für die gesamte Insel haben", schreibt der Reiseveranstalter TUI auf seiner Website. Alle Reisen nach Rhodos werden vorerst bis 26. Juli ausgesetzt.

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    Hunderte Touristen sind nach der Flucht vor den Waldbränden auf der Insel Rhodos auf dem Flughafen gestrandet. Alle Flüge und Zimmer von und auf der Insel sind ausgebucht. (24. Juli 2023)
    Hunderte Touristen sind nach der Flucht vor den Waldbränden auf der Insel Rhodos auf dem Flughafen gestrandet. Alle Flüge und Zimmer von und auf der Insel sind ausgebucht. (24. Juli 2023)
    REUTERS

    Wer kostenlos stornieren kann

    Doch nicht nur in Griechenland setzt die extreme Hitze der Vegetation zu, auch in Spanien lodert bereits das Feuer. Das sorgt für Unsicherheit bei Urlaubern. "Heute" hat bei ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf nachgefragt, was das für die Reisenden nun bedeutet, wer bei Urlaubsstornierung sein Geld zurückbekommt.

    "Umweltkatastrophen, wie ein Waldbrand stellt eindeutig einen Grund für einen kostenlosen Rücktritt von einer Pauschalreise, bei der man mindestens zwei Leistungen wie Flug oder Hotel bei einem Anbieter gebucht hat, dar", so der Experte. Allerdings müsse es dafür nicht nur einen engen örtlichen, sondern auch engen zeitlichen Kontext geben: "Reisen, die erst in zwei Monaten stattfinden, können damit jetzt nicht kostenlos storniert werden." Möglich sei dies erst kurz vor dem Reiseantritt. 

    Wer sich bereits vor Ort befindet, wenn das Hotel wegen des Brandes evakuiert werden muss, oder wenn die Strände nicht mehr nutzbar sind, dann seien wohl die Voraussetzungen für einen Urlaubsabbruch gegeben. Damit hätte der Reiseveranstalter die Pflicht, die Urlauber in Sicherheit zu bringen und diese hätten wiederum Anspruch auf das Entgelt der "verlorenen" Urlaubstage. Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude oder das Gebäck, das zurückgelassen werden musste, werde es allerdings nicht geben.

    Wann Individualreisende ihr Geld zurückbekommen

    Anders sieht das bei jenen Urlaubern aus, die Flug und Hotel individuell gebucht haben. "Hier gibt es kein Geld zurück, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen oder der Flughafen ist gesperrt." In einem solchen Fall müsse die Airline den Flugpreis erstatten. Das gleiche gelte für das Hotel, insofern es unmöglich ist, dort anzukommen.

    Hitzewelle keine Naturkatastrophe

    Was die Hitze in der Urlaubsdestination betreffe, handle es sich dabei um keine Naturkatastrophe und eine mögliche Stornierung der Reise müsse individuell entschieden werden. "Erst, wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch die Hitze besteht, kann storniert werden."