Für Irene Sarg sind die Stufen in ihrem eigenen Zuhause ein unüberwindbares Hindernis. Ihr 75-jähriger Mann trägt sie über mehr als 100 Stufen. Ein Lift könnte helfen – doch dafür müsste eine andere Familie Wohnfläche opfern.
Der 75-jährige Walter Sarg nimmt seine Frau auf den Rücken und bringt sie Stock für Stock nach unten. Will das Ehepaar wieder nach Hause, geht es dieselbe Strecke zurück. Einen Lift gibt es in dem Gründerzeithaus bislang nicht.
Für Walter Sarg ist klar: Das muss sich das ändern. Er möchte einen Personenaufzug einbauen lassen. Eine Baubewilligung dafür gibt es bereits. Doch ein Eigentümerpaar stellt sich gegen das Vorhaben.
Der Grund: Der Lift kann nicht einfach im Stiegenhaus untergebracht werden. Auch andere Allgemeinflächen kommen für den Einbau nicht infrage. Stattdessen müsste Wohnraum weichen. Betroffen wären zwei Wohnungen, die der Frau von Clemens Barek gehören. Insgesamt geht es um 24,06 Quadratmeter.
In der Erdgeschoßwohnung würde ausgerechnet das hellste Zimmer betroffen sein. Durch den geplanten Umbau hätte es kein Fenster mehr. Auch eine vermietete Wohnung im zweiten Stock müsste Fläche abgeben. Für Barek ist das ein massiver Eingriff in das Eigentum seiner Frau.
Laut Walter Sarg sind bis auf die Familie Barek alle anderen Eigentümer mit dem Lift einverstanden. Weil die Zustimmung fehlt, will er sie nun auf gerichtlichem Weg ersetzen lassen.
Barek sieht die Sache anders und pocht auf das Eigentumsrecht: "Im allgemeinen Teil des Hauses, wo kein Eigentums- und kein Mietrecht betroffen sind, kann er fast alles machen, was er will", wird er im ORF zitiert. Nun könnte der Fall vor Gericht kommen – die Geschichte der Familie Sarg wird in der Sendung "Bürgeranwalt", am 5. September 2026, 18.00 Uhr, auf ORF 2 ausgestrahlt.