"Weichei braucht Geld"

Like auf Facebook – Mann soll Bohrn Mena 4.700 € zahlen

Im Kampf gegen Hasspostings zieht das Ehepaar Bohrn Mena vor Gericht. Facebook-User erhielt Anwaltsbrief mit Geldforderung – wegen eines Likes .
25.08.2025, 19:50
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Öko-Ehepaar Veronika und Sebastian Bohrn Mena gehen seit Wochen rechtlich gegen Hasspostings in sozialen Medien vor – "Heute" berichtete. Nun erhielten die ersten Facebook-User Post von den Anwälten der "Geschädigten".

Was war passiert: Unter anderem soll ein Facebook-User Bohrn Mena angeprangert haben, nachdem dieser Klagen für Morddrohungen angekündigt hatte. Der Nutzer kommentierte ein Posting mit den Worten "Braucht er Geld dieses Weichei? Zum Kotzen der Typ 🤮🤮🤮🤮".

Für ein Like auf den Kommentar soll "Heute"-Leser Zdravko* (Name von der Redaktion geändert) aus Niederösterreich nun bis zu 4.700 Euro zahlen – sonst droht eine Klage.

Like auf Facebook – Zdravko soll fast 4.700 Euro zahlen

Durch das Setzen des "Likes" unter dem Facebook-Posting soll Zdravko laut dem Bohrn-Mena-Anwalt "aktiv zu dessen weiterer algorithmischer Verbreitung beigetragen haben". Da es sich hierbei nicht um eine Kritik, sondern um eine strafrechtlich relevante Beleidigung gehandelt haben soll, soll der Fall nun vor Gericht landen.

Zdravko habe laut Anwalt von Bohrn Mena aber eine Option zur außergerichtlichen Lösung: Der Niederösterreicher solle – falls noch vorhanden – sein Like widerrufen, insgesamt rund 4.700 Euro zahlen (Entschädigung plus Gerichtsgebühren plus Kosten des Anwalts) und eine Ehrenerklärung unterzeichnen.

Ehrenerklärung

Dazu meint Bohrn Mena auf Instagram: "Die Täter müssen diese Ehrenerklärung hier unterzeichnen, in der sie die Verantwortung für ihre Mitwirkung an digitaler Gewalt übernehmen. Sie versichern, dass sie das nicht nochmal machen werden und ersuchen uns um Entschuldigung. Außerdem müssen sie die Kosten für die Ausforschung und Beweissicherung ihrer Taten, für die Gerichtsgebühren und das Einschreiten des Anwalts tragen."

Auf Anfrage von "Heute"  erklärt Sebastian Bohrn Mena sein Vorgehen. Die wüsten Beschimpfungen und Drohungen gegen sich und seine Familie im Netz wolle er sich nicht mehr gefallen lassen – dass Gesetz gegen "Hass im Netz" biete hier eine Handhabe. Und laut einem OGH-Urteil gelte auch ein "Like" als Aneignung der getätigten Äußerungen und sei damit ebenso strafbar.

„Nicht wir sind die Täter, wenn wir uns gegen digitale Gewalt wehren.“
Sebastian Bohrn MenaÖko-Aktivist

"Nicht wir sind die Täter, wenn wir uns gegen digitale Gewalt wehren", sagt Bohrn Mena, der es entschieden von sich weist, jetzt auch noch als "Unhold", der Geschäfte machen wolle, dargestellt zu werden.

"Bereit entgegenzukommen"

Die vom Anwalt übermittelten Vergleichsangebote seien eben "Angebote" – wer es auf den Klagsweg ankommen lassen wolle, müsse mit weit höheren Kosten rechnen. "Das Geld fließt im übrigen nicht an uns, sondern großteils an den Prozessfinanzierer", so Bohrn Mena. Und: "Wenn jemand über keine Mittel verfügt, sind wir natürlich bereit entgegenzukommen und eine Lösung zu finden."

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Leser Zdravko blieb nach dem Lesen des Anwaltsbriefs jedenfalls vedutzt zurück, überlegt sich rechtliche Schritte mit seinem Rechtsvertreter.

{title && {title} } rca,sea, {title && {title} } 25.08.2025, 19:50
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