Am 23. November – dem zweiten Tag des generellen Lockdowns – griff die Polizei am Airport gnadenlos durch. Martin (Name von der Redaktion geändert) aus einem Vorort an der südlichen Stadtgrenze von Wien geriet in eine Polizeikontrolle in der Ankunftshalle des Flughafens. Auf die Fragen eines Beamten-Duos, was er im Gebäude mache, antwortete er ehrlich. Er wartete auf seine Tochter, die wegen der Corona-Situation nach einem Auslandsaufenthalt zurück in die Heimat flog.
Die Ordnungshüter ließen die Abholaktion nicht als Ausnahmegrund gelten und schrieben ihn eiskalt auf. Obwohl Martin den beiden noch erklärte, dass er gemeinsam mit seinem erwachsenen Kind in einem Haushalt gemeldet ist, drückten sie kein Auge zu. Der Niederösterreicher ließ sich nicht vertreiben und chauffierte seine Tochter schlussendlich nach Hause. Wenige Tage später flatterte die Strafverfügung der Landespolizeidirektion Niederösterreich ein.
Aufgrund des Verstoßes gegen die Ausgangssperre soll Martin nun 300 Euro brennen. Er weigert sich die Geldstrafe zu begleichen. "Hätte meine Tochter die wesentlich risikoreichere Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln antreten müssen?", fragt sich der fürsorgliche Vater. Er entschloss sich dagegen anzukämpfen und studierte die 5. Corona-Maßnahmenverordnung. Martin wurde schließlich fündig: "Gelten die Ausnahmegründe im § 3 Ausübung familiärer Pflichten nicht?" Sich darauf stützend erhob er Einspruch und wandte sich an die Volksanwaltschaft.
Gegenüber "Heute" hielt sich Johann Baumschlager, Presseprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich, bedeckt: "Da es sich um ein offenes Verwaltungsstrafverfahren handelt, darf ich um Verständnis ersuchen, dass die Landespolizeidirektion Niederösterreich während des Verfahrens keine Auskünfte erteilt."