Sport

Luitz zieht gegen Hirscher-Sieg wieder vor Gericht

Stefan Luitz will einfach nicht aufgeben. Nun bekämpft der Deutsche seine Disqualifikation in Beaver Creek vor dem CAS.

Heute Redaktion
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Nächste Runde in der "Schnüffel"-Affäre um Stefan Luitz. Der Deutsche wird gegen seine Disqualifikation beim Riesentorlauf in Beaver Creek vor den internationalen Sportgerichtshof CAS berufen.

Der 25-Jährige hatte in Beaver Creek seinen ersten Weltcupsieg gefeiert, wurde allerdings im Nachhinein disqualifiziert, da er zwischen den beiden Durchgängen mit einer Maske Sauerstoff eingeatmet hatte. Dies ist in den FIS-Regeln verboten. Den Sieg hatte der zweitplatzierte Marcel Hirscher geerbt.

Der Deutsche und seine Anwälte sehen allerdings einen Widerspruch zwischen der FIS-Richtlinie und den Vorgaben der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, die das Einatmen von Sauerstoff explizit erlaubt und nicht als Doping wertet.

Die Luitz-Anwälte gaben am Mittwoch bekannt, dass die Berufungsunterlagen per Post an den CAS geschickt wurden. Bereits vor drei Wochen hatte der Sportgerichtshof einen Antrag zur Aussetzung der Strafe abgelehnt.

Die Anwälte streben eine Grundsatzentscheidung an, ob die FIS-Regel als Widerspruch zu den Richtlinien der WADA weiter bestehen kann. (wem)

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