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MA35 weist Mann wegen "schlechter Persönlichkeit" ab

Ein Wiener suchte um Staatsbürgerschaft an, nach 20 Monaten kam der negative Bescheid der MA35. Grund: er habe eine "schlechte Persönlichkeit".

Robert Cajic
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    Dem Wiener E. wurde wegen sämtlichen Parkvergehen ein schlechter Charakter angeheftet.
    Dem Wiener E. wurde wegen sämtlichen Parkvergehen ein schlechter Charakter angeheftet.
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    Seit geraumer Zeit hagelt es für die Einwanderungsbehörde MA35 wegen gravierender Missstände Kritik – "Heute" berichtete. Ein 27-jähriger Wiener suchte 2019 um die Staatsbürgerschaft an, nach mehr als 20 Monaten bekam er nun Neuigkeiten bezüglich seines Einbürgerungsprozesses. Nach erster Freude kam der Schock, denn: Im Schreiben steht, er stelle eine Gefahr dar und das Gesamtverhalten des Wieners sei unzufriedenstellend. Das führte zur Staatsbürgerschaft-Absage.

    MA35 schließt wegen Parkstrafen auf negative Einstellung zur Republik

    Mehrere Faktoren spielten beim Verleihungshindernis eine Rolle: Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wieners wurden neben möglichen gerichtlichen Verurteilungen sämtliche Verwaltungsstrafen in Betracht gezogen. Da der 27-Jährige insgesamt zehn Verwaltungsübertretungen seit 2019 beging, schließe das auf eine "vom Gesamtverhalten des Einbürgerungsbewerbers her negative Einstellung zur Republik Österreich". 

    Auch die guten Deutschkenntnisse und die langfristig gelungene Integration in Österreich und am Arbeitsmarkt ändern laut der Magistratsbehörde nichts an der Entscheidung. Zu groß ist laut der MA35 die Gefährdung für das Leben, die Gesundheit und die Sicherheit anderer Österreicher.

    Über gelb fahren "besonders schwerwiegender Verstoß"

    Neben Parkstrafen soll vor allem eine Verwaltungsstrafe ausschlaggebend für das Urteil der Behörde gewesen sein. Denn das Überfahren einer gelben Ampel stelle eine erhöhte Unfallgefahr anderer Verkehrsteilnehmer dar und sei gemeingefährlich. Obwohl ein sicheres Anhalten in dieser Situation möglich war, setzte "Heute"-Leser E. andere Menschen so einer Gefahr aus, die die Einbürgerung in weite Ferne rücken. 

    Da der Wiener auch keine Lenkerauskunft gab, schlossen die Behörden auf eine Persönlichkeit, die sich negativ entwickeln würde. Die Umstände der nicht abgesendeten Lenkerauskunft waren für den "Heute"-Leser ziemlich unglücklich.

    Umzug führte zu Parkproblemen und nicht erhaltenen Briefen

    Im Gespräch mit "Heute" gab E. preis, dass er in jenem Zeitraum umzog und zum einen mit seinem Auto in die Arbeit musste, da er noch kein Parkpickerl für den jeweiligen Bezirk hatte. Zum anderen gab der gebürtige Bosnier seine neue Wohnadresse wohl zu spät bekannt – viele Briefe wurde zur ehemaligen Wohnung zugestellt. Das führte dazu, dass E. auch keine rechtzeitige Lenkerauskunft geben konnte.

    E. möchte nicht aufgeben – Anwalt rät von Berufung ab

    Der 27-Jährige möchte nicht aufgeben, denn er versteht nicht, wieso die Parkstrafen auf einen schlechten Charakter schließen lassen. Er hat sich in der Zwischenzeit einen Anwalt gesucht. Dieser meinte, dass die Chancen schlecht stünden und es wohl klüger wäre, es in zwei Jahren noch einmal zu versuchen. E. möchte jedoch hartnäckig bleiben und zeigen, dass er mehr als nur integriert ist.

    Ob eine weitere Verfolgung des Antrages sinnvoll wäre, ist fraglich. Die Gesetzeslage steht wohl auf Seiten der Magistratsbehörde.

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