Die arme Kleine: Das Mädchen aus dem Bezirk Gmunden leidet an einem Entwicklungsrückstand. Zusätzlich bitter: Es besteht der Verdacht auf eine angeborene, unheilbare neurologische Störung. Das Kind muss daher intensiv betreut werden.
Die Mutter, die sich aufopfernd um ihren Nachwuchs kümmert, stellte schließlich einen Antrag auf Pflegegeldbezug. Die Pensionsversicherungsanstalt erkannte zunächst Stufe zwei von insgesamt sieben an.
Das kam der Frau zu niedrig vor. Sie wandte sich an die Experten der Arbeiterkammer-Bezirksstelle. Die Juristen gingen für die Frau und das Mädchen vor Gericht.
Mama und Kind konnten letztendlich aufatmen: Ein in Auftrag gegebenes Gutachten kam zum Schluss, dass der Pflegebedarf mehr als 120 Stunden pro Monat beträgt. Das Arbeits- und Sozialgericht entschied daher, dass das Geld rückwirkend auf Stufe drei erhöht werden muss.
Präsident Andreas Stangl rät allen Mitgliedern, sich bei Verdacht auf eine falsche Einstufung an die AK zu wenden. Seine Kritik: "Es kann nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen."