Ein 63-Jähriger aus dem Großraum Linz tappte in eine perfide Phishing-Falle – am Ende waren rund 200.000 Euro weg. Doch jetzt gibt es zumindest teilweise Geld zurück: Die Bank muss zahlen. Öffentlich wurde der Fall nun durch das Oberlandesgericht Linz: Es stellte die Entscheidung als aktuellen "Zivilrechtsfall des Monats" vor.
Der Betrug begann Anfang Jänner 2023 mit einem täuschend echten E-Mail. Darin wurde ein angebliches Sicherheits-Update angekündigt. Der Mann klickte auf den Link und gab seine Zugangsdaten ein. Kurz darauf meldete sich ein vermeintlicher Bankmitarbeiter telefonisch – und setzte ihn unter Druck.
Der Anrufer behauptete, verdächtige Transaktionen stoppen zu müssen. Tatsächlich brachte er den 63-Jährigen dazu, ihm Zugriff zu gewähren und Überweisungen freizugeben. In nur eineinhalb Stunden wurden 41 Transaktionen durchgeführt – das Geld floss auf Konten im Ausland.
Insgesamt entstand ein Schaden von rund 200.000 Euro. Eingeklagt hat der Mann allerdings nur 17.000 Euro, die von seinem Privatkonto abgebucht wurden. Der Rest war von einem Vereinskonto, bei dem der 63-Jährige Obmann war.
Zunächst sah es für den 63-Jährigen gar nicht gut aus. Das Linzer Landesgericht wies seine Klage ab. Der Grund: Der Mann hatte alle Überweisungen selbst freigegeben. Dazu kam: Die Bank hatte ihre Kunden wenige Tage zuvor ausdrücklich vor genau solchen Betrugsanrufen gewarnt. Für das Erstgericht war der Fall deshalb klar: Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt.
Doch das OLG Linz sah den Fall etwas anders – und gab der Bank eine Mitschuld. Aus Sicht der Richter hätten bei 41 Überweisungen in nur eineinhalb Stunden, rund 200.000 Euro Schaden und völlig ungewöhnlichen Zahlungen ins Ausland die Alarmglocken schrillen müssen.
Genau das passierte aber nicht. Das elektronische Überwachungssystem der Bank stoppte die auffälligen Transaktionen nicht. Für das OLG war daher klar: Der Kunde machte schwere Fehler – aber auch die Bank verletzte ihre Schutzpflichten. Die Folge: Schadensteilung 1:1. Weil der Mann nur die 17.000 Euro von seinem Privatkonto eingeklagt hatte, muss ihm die Bank davon die Hälfte ersetzen: 8.500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.