"War nicht rechtens"

Mann arbeitet 17 Jahre in Betrieb – fristlos entlassen

Die Arbeiterkammer schaltete sich im Fall eines Niederösterreichers ein, der in ein Burnout rutschte und entlassen wurde. Die Hintergründe.
Niederösterreich Heute
09.05.2026, 06:00
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17 Jahre im Betrieb – dann die fristlose Entlassung! Ein Mitarbeiter aus dem Bezirk Amstetten rutschte in ein Burnout und meldete sich krank. Kurz darauf wurde er gekündigt – mit der Begründung, er habe sich schon davor nicht ausreichend um Kunden gekümmert.

Doch das war nicht rechtens, heißt es seitens der AK Niederösterreich, die nun den Fall aus dem Mostviertel öffentlich machte.

"Wir legten Einspruch ein"

Eine Entlassung müsse grundsätzlich sofort erfolgen, insbesondere wenn ein schweres Fehlverhalten bekannt wird. "Wir legten Einspruch ein und stellten fest: Die Entlassung war rechtswidrig. Außerdem wurde der Mann jahrelang unter Kollektivvertrag bezahlt", so die AK Niederösterreich.

Am Ende erhielt der Betroffene Gehalt bis zur Kündigungsfrist, offene Differenzen sowie aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld nachgezahlt – insgesamt knapp 5.500 Euro.

"Entlassung muss sofort ausgesprochen werden"

"Eine Entlassung muss sofort ausgesprochen werden, nachdem das Unternehmen von einer schweren Verfehlung erfahren hat. Wir haben das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist und die Differenz zum Kollektivvertrag eingefordert – soweit diese noch nicht verfallen war, sowie aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld", erklärt dazu AK-Bezirksstellenleiter Herbert Grurl.

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