Ein begabtes Kind kann für Eltern richtig ins Geld gehen – das zeigt ein aktueller Fall aus Wien. Ein geschiedener Vater könnte laut Oberstem Gerichtshof (OGH) dazu verpflichtet werden, monatlich bei den Kosten für zwei fast 6.000 Euro teure Dressurpferde mitzuzahlen.
Die 15-jährige Tochter des Mannes hat zwei Dressurpferde, mit denen sie erfolgreich ist. Die Jugendliche ist etwa Mitglied des Talenteteams des Österreichischen Pferdesportvereins. 2024 wurde sie in den Dressurkader eines Bundeslandes aufgenommen, bei einer Landesmeisterschaft belegte sie den zweiten und bei der Staatsmeisterschaft den dritten Platz. Im Juli 2024 nahm sie zudem an der Europameisterschaft in der Kategorie "Children" teil.
Die Eltern sind geschieden, die Tochter lebt gemeinsam mit ihrem um vier Jahre jüngeren Bruder bei der Mutter. Der Vater zahlt regulär Unterhalt – zusätzlich fordert die Mutter nun aber Sonderbedarf wegen der enormen Ausgaben für den Reitsport. Der Vater wiederum sprach sich aufgrund der Verletzungsgefahr und der hohen Kosten dagegen aus.
Gestüt, Tierarzt, Hufschmied, dazu Reisen zu Turnieren und Startgelder – selbst nach Abzug von Förderungen summieren sich die Ausgaben auf rund 6.000 Euro monatlich. Die Mutter erklärte, sie könne diese Belastung alleine nicht mehr stemmen und forderte vom Vater die Hälfte. Konkret wurden für fünf Monate des Vorjahres mehr als 14.800 Euro eingeklagt.
Der Fall ging ans Bezirksgericht Liesing: Dieses gab der Mutter recht. Der Vater verdiene 4.575 Euro netto, sein Existenzminimum betrage 1.772 Euro, sodass noch 2.803 Euro übrig blieben, berichtet die "Presse". Davon habe der Vater den Unterhalt für die Kinder in Höhe von 1.600 Euro zu zahlen. Blieben noch 1.203 Euro bis zum Existenzminimum, die er als Sonderbedarf für das Dressurreiten übernehmen könne, so das Gericht. Für die eingeklagten fünf Monate würde das 6.015 Euro ergeben.
Das sah der Vater nicht ein, die Causa ging an das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen: Hier wurde die Klage abgewiesen. Zwar könne Reitsport grundsätzlich Sonderbedarf rechtfertigen, doch sei es dem Vater nicht zumutbar, sich jahrelang finanziell massiv einzuschränken, um die sportliche Karriere seiner Tochter zu finanzieren. Die Kosten seien "außergewöhnlich hoch" und würden künftig sogar noch steigen.
Der OGH kippte das Urteil wiederum: Grundsätzlich seien Eltern verpflichtet, Sonderbedarf zu leisten, wenn ein Kind eine besondere Begabung hat, die im Hinblick auf eine mögliche berufliche Karriere gefördert werden soll. Gleichzeitig stellte der Oberste Gerichtshof aber klar: Auch gut situierte Eltern müssten eine derart kostspielige Förderung nicht um jeden Preis finanzieren.
Entscheidend sei die Gesamtsituation der Familie – also nicht nur das Einkommen des Vaters, sondern auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Mutter und mögliche andere Finanzierungswege. Wenn der Reitsport insgesamt finanzierbar sei, ohne existenzielle Bedürfnisse einzuschränken, könne der Vater sehr wohl herangezogen werden. Der Fall wurde daher an das Bezirksgericht Liesing zurückverwiesen.