Ein schwerer Zusammenstoß am Christtag 2021 auf einem Eislaufplatz in Österreich beschäftigte mehrere Gerichtsinstanzen – und endete nun eindeutig: Eine Eisläuferin, die mit hoher Geschwindigkeit quer über die Fahrbahn sauste, bekommt keinen Schadenersatz.
Die Frau war mit rund 15 bis 20 km/h unterwegs, als sie das Oval der übrigen Läufer schnitt und heftig mit einem Mann kollidierte, berichtet die "Presse". Dieser bewegte sich laut Gericht mit nur vier bis fünf km/h hinter seiner Tochter, einer Anfängerin, über die Eisfläche. Die Frau verletzte sich bei der Kollision schwer und forderte daraufhin 30.100 Euro Schadenersatz.
Die Klägerin gilt als gute Eisläuferin, war aber laut Gericht deutlich zu schnell: Aus "technischer Sicht jedenfalls überhöht und unangemessen", heißt es im Urteil. Die hohe Geschwindigkeit sowie die Tatsache, dass sie den von der Menge vorgegebenen Rundkurs kreuzte, führten laut Gericht zu einer gefährlichen Situation.
Mit mehr Aufmerksamkeit oder geringerer Geschwindigkeit hätte die Frau den Unfall vermeiden können. Der Mann hingegen sei nicht schuld. Er hätte die herannahende Frau in den letzten zwei Sekunden vor der Kollision weder erkennen noch rechtzeitig reagieren können.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hielt dazu fest: Selbst geübte Eisläufer benötigen zwei Sekunden, um überhaupt eine unfallvermeidende Reaktion zu setzen. Somit sei es unrealistisch, dem Mann ein Fehlverhalten vorzuwerfen – er selbst stellte übrigens keine Forderungen.
Im Sport gilt eine zentrale Regel: Unfälle sind dann nicht rechtswidrig, wenn sie nicht über das typische Risiko der Sportart hinausgehen. Ein Foul beim Fußball oder ein Rempler beim Eislaufen gilt meist als "auf eigene Gefahr". Im aktuellen Fall war jedoch die Klägerin selbst schuld: Ihre überhöhte Geschwindigkeit und das Queren des Ovals schufen eine verbotene Risikosteigerung.
Sowohl das Erstgericht als auch das Oberlandesgericht Linz wiesen die Klage vollständig ab. Der OGH sah keinen Grund, diese Entscheidungen zu überdenken. Die Klägerin muss daher für ihren eigenen Schaden aufkommen.