Leserreporter Mirko* (Name von der Redaktion geändert) kaufte sich vergangene Woche ein Online-Parkticket, um in der Wiener Innenstadt seinen Volkswagen legal abzustellen. Damit alles ordnungsgemäß verläuft wartete der Wiener, bis das Ticket am Handy auch tatsächlich akzeptiert wurde. Danach verließ er sein Fahrzeug und kam schließlich nach einer Stunde wieder zurück. Doch an der Windschutzscheibe erwartete ihn bereits eine böse Überraschung.
Beim Auto angekommen, entdeckte der 30-Jährige den Strafzettel – für Mirko war der Grund jedoch unbegreiflich. Also suchte er den Parkscheriff auf und konfrontierte ihn. "Ich habe das Parkticket um 13:05 Uhr gelöst, doch auf dem Strafzettel steht, dass der Strafzettel um 13:05 Uhr ausgestellt wurde. Das ist gar nicht möglich! Ich hab' doch noch am Parkplatz gewartet.", so Mirko.
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Nach dem Gespräch mit dem Kontrolleur, lies dieser jedoch nicht nach. Er sah sich im Recht und verwies Mirko an die Zentrale – dort könne er sich beschweren. Also konfrontierte er eine zuständige Mitarbeiterin mit dem fragwürdigen Strafmandat. Diese erzählte dem 30-Jährigen, dass der Strafzettel 20 Sekunden vor der Buchung ausgestellt wurde.
Der Wiener ist fassungslos. Auch der Versuch, die Polizei einzuschalten, scheiterte. Mirko hört überall denselben Satz: Das Einschreiten des Kontrollorgans sei ordnungsgemäß.
Laut ÖAMTC-Verkehrsexperten Matthias Nagler kommt die Abstrafe in der selben Minute schon öfters vor. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried warnt daher: "Wir raten den Autofahrern den Parkschein immer im Auto bzw. unmittelbar beim Fahrzeug einzulösen und die Bestätigung abzuwarten." Dem Parksheriff werde vor Gericht nämlich in der Regel immer mehr Glauben geschenkt, als dem Fahrzeuglenker. Für Mirko eine bittere Erkenntnis, auch wenn er sich im Recht sieht: Die 36-Euro-Strafe wird er wohl oder übel bezahlen müssen.