Am Pannenstreifen

Mann misshandelt Freundin, setzt sie auf Autobahn aus

Eine Frau musste ein jahrelanges Martyrium ertragen. Ihr Lebensgefährte zerrte sie zudem aus dem Auto und ließ sie auf der Autobahn stehen.
Österreich Heute
14.07.2025, 11:55
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Das jahrelange Martyrium einer Niederösterreicherin aus dem Bezirk Wiener Neustadt begann bereits Ende 2019/Anfang 2020: Auf der Autobahn soll sie ihr damaliger Lebensgefährte aufgefordert haben, das Auto zu verlassen. Als die Frau nicht ausstieg, packte er sie am Arm und zerrte sie auf den Pannenstreifen. Anschließend fuhr er davon.

Über die Jahre kam es laut der Frau dann etwa alle drei Monate zu Gewaltvorfällen. Gerichtlich dokumentiert sind allein neun Vorfälle (darunter jener auf der Autobahn) bis Juli 2023. So stieß sie der Mann Ende 2021/Anfang 2022 einmal derartig heftig, dass sie rücklings gegen den Wohnzimmertisch fiel.

Opfer wurde mit beiden Händen gewürgt

Im Jahr 2022 steigerten sich die Übergriffe, wie die "Presse" berichtet: So riss ihr der Ex-Lebensgefährte das Mobiltelefon aus der Hand, packte sie am Oberarm und am Genick und schlug ihr Gesicht gegen ein Fenster. Dann würgte er sie mit beiden Händen so stark, dass sie keine Luft mehr bekam und Würgemale am Hals hatte. Einmal stieß sie der Mann aus der Wohnung, schlug die Terrassentür zu und klemmte dabei ihren Fuß ein.

Ebenfalls im Jahr 2022 stieß sie der Niederösterreicher gegen eine Liege, packte sie an den Oberarmen und schleuderte sie gegen die Wohnzimmerwand. Am 30. Juli 2023 stürzte sie bei einem Übergriff samt Barhocker gegen eine Glasvitrine. Der Mann packte sie an den Oberarmen und schlug ihr Gesicht gegen einen Mauervorsprung – die Frau erlitt dabei eine Nasenbein-Fraktur.

Angeklagter bescheinigt Opfer "Wahnvorstellungen"

Zudem drohte ihr der Mann laufend per Telefon, "ihre Sachen zu zerstören", wobei er einmal ein Foto eines brennenden Kugelgrills mit der Bemerkung übersandte, er sei gerade dabei, "ihre Sachen zu verbrennen". Hinzu kamen Vorwürfe wie Vergewaltigung und sexueller Missbrauch.

Vor Gericht führte der Angeklagte ins Treffen, dass aktenkundige Beweise für die von ihm zugefügten Verletzungen fehlen würden. Fotos der Verletzungen und Chatnachrichten des Opfers zeichnen allerdings ein anderes Bild. Zudem bestand der Mann darauf, dass ein medizinisches Gutachten der Frau eingeholt wird, zum Beweis dafür, dass sie "unter Wahnvorstellungen leide und zu Sachverhaltsreaktionen neige, die mit der Realität nicht übereinstimmen".

Nummern für Gewalt-Betroffene

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Gewaltschutzzentren: 01 / 585 32 88

Weisser Ring: 0800 112 112

Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene der MedUni Wien: 01 / 40160 - 35700

12 Monate bedingt wegen fortgesetzter Gewalt

Das Gericht schenkte den Aussagen des Opfers Glauben – der Mann wurde wegen fortgesetzter Gewalt und Nötigung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt. Von weiteren schweren Vorwürfen wie Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde er freigesprochen.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu milde. Und auch der Mann fühlt sich ungerecht behandelt und ging in Berufung. Er wandte sich mit einer Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof (OGH).

OGH weist Beschwerde ab

Die Frau auf der Autobahn auszusetzen, sei nämlich reine "Selbsthilfe" gewesen. Doch der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde zurück. Es hätte keinen legitimen Grund gegeben, die Frau gewaltsam zum Aussteigen zu nötigen und auf der Autobahn stehenzulassen. Das Selbsthilferecht greife nur "bei Verhältnismäßigkeit der angewendeten Gewalt". Und dies sei hier nicht der Fall. Daher handele es sich um eine ungerechtfertigte Nötigung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.07.2025, 12:09, 14.07.2025, 11:55
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