Der 24-Jährige ist gebürtiger Ukrainer, allerdings in Österreich aufgewachsen und laut eigenen Aussagen bestens in der Arbeitswelt integriert. Im vergangenen Jahr hätte er daher den österreichischen Pass erhalten sollen. Doch bei der Verleihungszeremonie im Bezirk Baden (NÖ) weigerte er sich, die österreichische Hymne zu singen.
Der Ukrainer ist Anhänger der Zeugen Jehovas – er begründete die Verweigerung mit dem im Text transportierten Nationalstolz. Das Singen der Bundeshymne sei für ihn zudem ein Akt der Anbetung und damit eine von der Bibel klar verurteilte Form eines Götzendienstes. Er könne sich nicht damit identifizieren, dass dadurch nicht alle Menschen gleich seien. Daher würde er auch keine andere Hymne mitsingen, auch nicht jene seines Geburtslandes Ukraine.
Die niederösterreichische Landesregierung widerrief daher die Staatsbürgerschaft, wie die "Krone" berichtete. Das passte dem 24-Jährigen wiederum nicht – er legte Berufung dagegen ein. Doch das Landesverwaltungsgericht lehnte den Einspruch ab und bestätigte die Entscheidung der Landesregierung.
Bei "sichtbarem Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich und des jeweiligen Bundeslandes" sei das Absingen der Hymne nämlich gesetzlich verpflichtend, lautete die Argumentation. Ausnahmen würden nur unter bestimmten Umständen – etwa bei Gehörlosen – akzeptiert.
Zudem stellte das Landesverwaltungsgericht die Frage, ob jemand "mit dieser Gesinnung gegenüber der Republik Österreich bejahend eingestellt sein" könne. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Person eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellen könnte.
Die nö. Landespolitik reagierte postwendend auf die Entscheidung: "Unsere Staatsbürgerschaft muss man sich verdienen, sie steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Dazu zählt auch, unsere Kultur, Gesetze, Werte und Symbole zu achten. Wer sich weigert, unsere Hymne zu singen, zeigt, dass er nicht bereit ist, seinen Beitrag vollumfänglich zu leisten. Dieses Urteil ist damit auch eine Botschaft an alle Integrationsverweigerer, die sich in unserer Heimat niederlassen wollen", meinte VPNÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner.
Auch FPÖ-Landesrat Martin Antauer betont: "Die Staatsbürgerschaft ist kein Ramsch- oder Geschenkartikel, sondern ein Privileg und eine Auszeichnung. Wer nicht bereit ist, aus welchen Gründen auch immer, die österreichische Bundeshymne zu singen, kann niemals mit der österreichischen Staatsbürgerschaft belohnt werden."