So manch einer hatte vielleicht schon einmal das Gefühl, in die falsche Familie hineingeboren zu sein: Im Fall einer 59-Jährigen aus dem Bezirk Telfs (T) bewahrheitete sich leider dieser Verdacht.
Die Frau wurde am 10. Juli 1965 in Tirol geboren. In den Teenagerjahren, etwa ab dem 15. Lebensjahr, wurden die Zweifel bei der Tirolerin aber immer stärker, dass es sich bei ihren Eltern um ihre leiblichen handelt – sie fühlte sich der Familie nicht zugehörig.
Diese offene Frage ließ die Frau offenbar nicht los: Im Februar 2023 holte sie daher ein Abstammungsgutachten ein. Dabei kam heraus, dass sie auf keinen Fall mit ihrer rechtlichen Schwester verwandt sein kann. Offenbar war die 59-Jährige als Baby im Spital vertauscht worden.
Die Tirolerin ließ jedoch nicht locker und forschte weiter nach: Im März 2024 konnte sie Kontakt mit ihrer in Deutschland lebenden leiblichen Mutter aufnehmen. Als Beweis ihrer Verwandtschaft holten die beiden Frauen im April 2024 ein (DNA-)Gutachten ein, welches ihre leibliche Verwandtschaft bestätigte, berichtet die "Presse".
Die beiden Frauen blieben in engem Kontakt, die 59-Jährige organisierte sogar in ihrer Nähe eine Wohnung für ihre Mutter. Da die rechtlichen Eltern der Frau bereits verstorben waren, wollte die Frau ihre leibliche Tochter adoptieren.
Es wurde daher beim Bezirksgericht Telfs ein Adoptionsantrag gestellt. Doch das Erstgericht wies den Antrag ab, auch das Landesgericht Innsbruck gab dem Rekurs nicht Folge. Zwar hindere ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind die Adoption grundsätzlich nicht.
Dennoch sei die Adoption unzulässig, wenn die durch sie angestrebte Rechtsstellung des Kindes – wie hier als Mutter und leibliches Kind – ohnehin bereits bestehe. Die Gerichte schlugen stattdessen eine Berichtigung der Geburtsurkunde beim Standesamt vor. Alternativ wäre zudem auch eine Feststellung im Rahmen eines Abstammungsverfahrens möglich.
Als letzter Ausweg blieb der Oberste Gerichtshof (OGH): Doch auch hier stießen die beiden Frauen auf Ablehnung. Wie die Vorinstanzen betonten auch die obersten Richter, dass eine Adoption unter Verwandten nicht völlig ausgeschlossen sei. Wenn damit aber eine Rechtsstellung erreicht werden soll, die ohnehin schon besteht, ist es nicht möglich. Denn eine Frau kann kein Kind adoptieren, das sie selbst geboren hat.