Im normalen Vollzug

Hundebox-Fall – Nachbarin aus "Psychiatrie" entlassen

Im Fall jenes Buben, der in eine Hundebox gesperrt worden ist, wurde eine der Verurteilten vom Maßnahmenvollzug in ein normales Gefängnis überstellt.
Österreich Heute
01.07.2025, 14:33
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Der Fall erschütterte das ganze Land: Eine Mutter sperrte ihren Sohn (damals 12) in eine Hundebox und quälte ihn – gemeinsam mit einer Nachbarin. Letztere wurde im Februar 2024 als Anstifterin zu 14 Jahren Haft, die Mutter wegen versuchten Mordes, Quälens eines Unmündigen und Freiheitsentziehung zu 20 Jahren verurteilt – "Heute" berichtete.

Beide Frauen wurden aufgrund von psychiatrischen Gutachten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der damalige Sachverständige hatte beiden Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, aber schwerwiegende und nachhaltige psychische Störungen bescheinigt.

"Keine wesentliche Störung"

Der Nachbarin attestierte er "innerlich große Abgründe" und "mangelnde Empathie" und hielt eine haftbegleitende Therapie für erforderlich, da ansonsten nach ihrer Entlassung wieder mit der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen mit schweren Folgen gerechnet werden müsse.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner kommt in ihrem Gutachten zu einem anderen Schluss: Es sei bei der Nachbarin "keine wesentliche Störung oder Erkrankung aus psychiatrischer Sicht feststellbar". Es sei "nicht von einer nur einfachen, geschweige denn hohen Wahrscheinlichkeit eines analogen Verhaltens auszugehen". Die Grundlagen einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum würden daher nicht mehr vorliegen.

In normales Gefängnis überstellt

Für die Nachbarin wurde daher der Maßnahmenvollzug aufgehoben. Mit Beschluss des Landesgerichts Steyr als zuständigem Vollzugsgericht wurde die Frau am vergangenen Donnerstag bedingt entlassen (mit einer Probezeit von zehn Jahren) und verbüßt die über sie verhängte Strafe im regulären Strafvollzug. Das teilte ihr nunmehriger Anwalt Daniel Strauss der APA mit.

"Meine Mandantin wurde über ein Jahr im Maßnahmenvollzug angehalten, obwohl sie – wie ein neues psychiatrisches Gutachten bestätigt – an keiner schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung leidet. Vor diesem Hintergrund muss man den ganzen Fall in einem neuen Licht sehen, wurde meine Mandantin doch als die handlungsbestimmende manipulative Triebfeder dargestellt", hielt Strauss fest.

Anwalt prüft Korrektur von Urteil

Der Fall zeige, "welchen Einfluss die oft mangelhaften psychiatrischen Sachverständigengutachten in Österreich haben". Strauss kündigte im Gespräch mit der APA an, er werde "die Möglichkeiten einer Korrektur des bereits rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Krems prüfen".

{title && {title} } red, {title && {title} } 01.07.2025, 14:33
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