Rabatt im Speisewagen

Schnitzel wird billiger! Aber nur für manche Kunden

Wer künftig im ÖBB-Speisewagen mit Karte bezahlt, erhält einen Preisnachlass. Der Rabatt variiert dabei je nach Produkt.
Newsdesk Heute
25.06.2025, 12:34
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"Karte zücken, Preise drücken": Unter diesem Motto führt der Caterer DoN’s, der seit 2018 die Bordrestaurants in ÖBB-Zügen betreibt, eine Neuerung in seinen Speisewagen ein. Wer anstelle von Bargeld mit Karte bezahlt, erhält einen Preisnachlass auf Speisen und Getränke.

Preisvorteil bis zu 90 Cent

So zahlen Zugreisende für ein Wiener Schnitzel bar 14,50 Euro, bei Kartenzahlung hingegen nur 13,80 Euro. Auch bei Getränken gibt es Unterschiede, bei ausgewählten Weinen beträgt der Preisvorteil bis zu 90 Cent.

Man wolle damit sowohl Gästen als auch Mitarbeitenden entgegenkommen, erklärte DoN’s-Sprecherin Stephanie Tacho gegenüber den "Salzburger Nachrichten". Bereits jetzt würden rund 60 Prozent der Fahrgäste bevorzugt mit Karte oder digital bezahlen.

Mehrere Gründe für Einführung

Dass bargeldloses Zahlen auch dem Unternehmen Vorteile bringe, räumt Tacho ein: Die Abrechnung werde einfacher und das Sicherheitsrisiko sinke, da Mitarbeitende weniger Bargeld mitführen müssten. Zudem verkürzten sich die Transaktionszeiten deutlich, was in der Zuggastronomie zu kürzeren Wartezeiten führe.

Das Kundenfeedback sei überwiegend positiv. Auch bei Strecken mit schlechter Netzabdeckung seien die Kassensysteme vorbereitet, Zahlungen könnten dann offline abgewickelt werden. Ziel sei es nicht, Barzahler zu benachteiligen, betont Tacho. Statt eines Aufpreises für Bargeldzahlungen habe man sich entschieden, Kartenzahlung "mit einem kleinen Preisvorteil zu belohnen".

Juristisch zulässig

Juristisch sei ein solcher Anreiz zulässig, erklärt VKI-Jurist Joachim Kogelmann. Das Zahlungsdienstegesetz untersage zwar Gebühren für bestimmte Zahlungsmittel, erlaube jedoch Rabatte. Auch die ÖBB steht hinter dem neuen Bezahlsystem: Seit der Einführung sei der Anteil an Kartenzahlungen um rund zehn Prozent gestiegen. Die Preise für Speisen und Getränke seien dabei gleich geblieben, Barzahlende erhalten damit keine "Schlechterstellung".

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 25.06.2025, 12:59, 25.06.2025, 12:34
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