Trotz Pflegestufe 6

Gabriela schwer krank! ÖGK verweigert Elektro-Rollstuhl

Aufgrund einer schweren Erkrankung ist Gabriela auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen. Doch die ÖGK will die Kosten dafür nicht übernehmen.
Newsdesk Heute
30.06.2025, 17:28
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Gabriela R. aus Osttirol leidet an einer schweren Erkrankung des zentralen Nervensystems. Die 62-Jährige hat Pflegestufe 6, kann sich ohne Hilfsmittel nicht alleine fortbewegen. Aus diesem Grund braucht die ehemalige Behindertenfachbetreuerin einen elektrischen Rollstuhl. Doch dieser wird ihr durch die Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) trotz ärztlicher Verordnungen und Empfehlungen dafür verwehrt. Dennoch sollen die Kosten nicht übernommen werden.

Laut Volksanwalt Bernhard Achitz habe die ÖGK ihre Entscheidung damit begründet, dass die auch mit einem Rollator gehen könne. Kurz darauf hieß es jedoch, dass sie zu krank sei, um den elektronischen Rollstuhl sicher bedienen zu können. Das schloss der Chefarzt der ÖGK offenbar aus allgemeinen Informationen über die Erkrankung.

Persönlich überzeugen wollte sich die ÖGK davon allerdings nicht. Laut Aussage der Familie von Gabriela R. würde die ÖGK solche Begutachtungen nur in Innsbruck und Umgebung machen – der Weg nach Osttirol, wo R. lebt, war offenbar zu weit.

Scharfe Kritik der Volksanwaltschaft

"Die Rechtslage ist eindeutig", übt der Volksanwalt in der Sendung "Bürgeranwalt" scharfe Kritik. Denn: Sowohl das ASVG als auch die UN-Behindertenrechtskonvention verlangen, dass solche Hilfsmittel, wenn sie notwendig sind, zur Verfügung zu stellen sind.

"Immer wieder beschweren sich Menschen bei der Volksanwaltschaft, weil ihnen mit fadenscheinigen Begründungen Hilfsmittel wie Elektro-Rollstühle verweigert werden – und sehr oft kommt die Ablehnung von der Tiroler ÖGK-Außenstelle." Achitz erwartet sich deshalb, dass die ÖGK ihre Fehler nicht nur korrigiert, wenn die Volksanwaltschaft einschreitet, sondern künftig von sich aus patientenfreundlich handelt.

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