Ärger wegen Zahnfüllung

Nach Amalgam-Aus – Versicherter muss 180 Euro zahlen

Seit Jänner ist Amalgam verboten – doch Kasse und Zahnärztekammer streiten noch immer über Ersatz. Patienten wie Gerhard bleiben auf Kosten sitzen.
Hannah  Maier
11.06.2025, 05:30
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Seit 1. Jänner 2025 ist das EU-weite Amalgam-Verbot in Kraft. Doch Gesundheitskasse und Zahnärztekammer konnten sich bis dato noch immer nicht einigen, welche Füllungen künftig als Kassenleistung zum Einsatz kommen. Das hat Folgen für über 7 Millionen bei der ÖGK versicherte Patienten. Sie müssen Zahnfüllungen nun größtenteils selbst zahlen.

So auch Gerhard P. (Name von der Redaktion geändert). Ende Jänner musste er bei seinem Zahnarzt eine herausgefallene Plombe reparieren lassen. Mitte April benötigte der 72-Jährige nochmal eine Füllung. Beide Male wurde ein Amalgam-Ersatz verwendet. Für die erste Behandlung wurde dem Niederösterreicher bereits ein Betrag von 90 Euro in Rechnung gestellt. Die zweite Rechnung wird wohl ähnlich hoch ausfallen. 44,96 Euro hat er von der ÖGK bisher für die erste Behandlung zurückbekommen.

"Wofür zahle ich Versicherung?"

"Ich sehe das nicht ein. Wozu zahle ich meine Krankenversicherung, wenn die einfachsten Behandlungen dann nicht übernommen werden? Das ist eine Pflanzerei", äußert sich Gerhard empört. Er wandte sich an die ÖGK-Ombudsstelle. Dort wurde ihm erklärt, dass man diese Leistungen nicht in vollem Umfang übernehmen könne.

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Hängt vom jeweiligen Zahnarzt ab

Die ÖGK bietet derzeit allen Vertragszahnärzten eine Verrechnungsmöglichkeit für amalgamfreie Füllungen im Seitenzahnbereich an. Macht der Vertragszahnarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden die amalgamfreien Füllungen direkt mit der ÖGK verrechnet.

Schließt der Vertragszahnarzt aber keine Verrechnungsvereinbarung mit den Krankenversicherungsträgern ab, können nur amalgamfreie Füllungen für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Schwangere und Stillende abgerechnet werden. Die Füllungen für die anderen Patienten müssen selbst bezahlt werden. Die Versicherten können die Rechnung einreichen und bekommen einen Teilbetrag, der sich an der Kassenleistung orientiert, rückerstattet.

Lösung noch offen

Nach Bekanntwerden des Amalgam-Verbotes forcierte die Krankenkasse zunächst Alkasit als Amalgamersatz; die Zahnärztekammer sprach sich für Glasionomerzement als Gratisfüllung aus. Eine Einigung fand bisher nicht statt.

Ob und wann nun eine endgültige und einheitliche Lösung absehbar ist, ist derzeit offen. Die ÖGK teilt dazu auf Nachfrage mit: "Zum Thema Amalgamersatz finden laufend Abstimmungen zwischen Sozialversicherung und Zahnärztekammer statt, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Über Inhalte und Gesprächsstand wurde Stillschweigen vereinbart. Daran wollen wir uns selbstverständlich halten, um die konstruktive Atmosphäre nicht zu gefährden."

{title && {title} } HTM, {title && {title} } 11.06.2025, 05:30
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