Erneut musste sich Anfang der Woche (fast ein Jahr nach dem Posting) ein Angeklagter wegen eines Eiernockerl-Postings vor Gericht verantworten. 13. April ging die Geschworenenverhandlung gegen den Angeklagten (46) statt.
Dem Angeklagten wird das Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach § 3g Abs. 1 und Abs. 2 Verbotsgesetz 1947 vorgeworfen.
Laut Anklage soll er sich am 20. April 2025 – dem Geburtstag Adolf Hitlers – in einer Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt haben, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich war. Konkret wird ihm vorgeworfen, auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Bild von Eiernockerl mit Salat veröffentlicht zu haben, das Gericht gilt als vermeintliches Lieblingsgericht Hitlers.
Der Beitrag soll zudem mit folgendem Text versehen gewesen sein: "Pünktlich am 20.4. Tag des Herrn und für Österreich Eiernockerl mit Grünen Salat Sehr wichtig Österreich Rot weiß Rot."
Die Staatsanwaltschaft erhob auch Anklage, weil das Posting "vielen Menschen" zugänglich wurde und öffentlich einsehbar war.
Das Urteil: Ein Jahr bedingte Haft (auf drei Jahre Probezeit) für den 46-Jährigen, bereits rechtskräftig.