Eiernockerl mit grünem Salat: Ein traditionell österreichisches Gericht. Doch durch Aussagen von Holocaust-Leugnern, dass dies einst Adolf Hitlers Lieblingsgericht gewesen sei, erlangte die Speise vor allem in der rechten Szene enorme Beliebtheit.
Einige Restaurants begannen an Hitlers Geburtstag, den 20. April, die Speise als Tagesgericht anzubieten. So auch ein Gastronom aus dem Bezirk Korneuburg. Er soll nichts ahnend Mitte April auf Facebook seine Osteraktionswoche promotet haben.
Er warb ausgerechnet für ein Gratisgetränk zusammen mit Eiernockerl und Blattsalat und das zum Preis von 8,80 Euro – eine Anlehnung an den nationalsozialistischen Code "88" für "Heil Hitler", wie ihm nun vor Gericht vorgeworfen wurde.
Die Staatsanwaltschaft sah beim Prozess am Landesgericht Korneuburg in seiner Aktion eine nationalsozialistische Wiederbetätigung, welche laut Paragraph 3g des Verbotsgesetzes strafbar ist.
Gleich drei Merkmale, nämlich der Tag, das Gericht und der Code sprachen laut Staatsanwalt stark für eine geplante Aktion.
Der Verteidiger wies alle Anschuldigungen seines Mandaten ab. Sein Klient sei unpolitisch und die Osteraktion ein Teil eines Jahreskonzeptes gewesen. Auch der Gastronom reagierte überrascht. Der Menüpreis sei bereits, wahrscheinlich wegen der Anzeige, auf 8,79 Euro ausgebessert worden.
Der Verteidiger laut "NÖN": "Es ist ihm passiert und er ist nicht schuldig im Sinne der Anklage." Er zeigte dem Gericht die genaue Kalkulation des Gerichts. Die Rechnung ergab am Ende 8,806 Euro pro Portion, was in der heutigen wirtschaftlichen Lage sehr wenig sei.
Die rechte Bedeutung hinter den Zahlen sei dem Gastronom unbekannt gewesen. Das Gericht hatte er aufgrund der Fastenzeit vor Ostern gewählt, um seinen Kunden eine vegetarische Variante zu bieten.
Vor sechs Jahren soll der Wirt bereits eine ähnliche Aktion abgezogen haben. Auch ein Stammgast reagierte, wie die "NÖN" berichteten, empört: "Echt jetzt, ich dachte, du hättest dazugelernt."
Der Verteidiger konnte die Laienrichter nicht von der Unschuld überzeugen und so wurde der Mann sowohl für das diesjährige Posting als auch für die Aktion im Jahr 2019 verurteilt. Der 34-jährige Mann wurde zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.