Immer wieder sind es Codes, wie Eiernockerl, angeblich Hitlers Leibspeise, die zu Anzeigen, Strafverfolgung und – wie im vorliegenden Fall – zu Verurteilungen führen. Am Mittwoch standen drei FPÖ-Kandidaten für die Gemeinderatswahlen 2025 in Korneuburg vor Gericht.
Dem Trio aus dem Bezirk Gänserndorf wird vorgeworfen am 20. April 2019, dem Geburtstag von Adolf Hitler, ein Posting mit einem Foto mit Eiernockerl und grünem Salat veröffentlicht bzw. kommentiert haben. Die 61-jährige Posterin war als Spitzenkandidatin der Freiheitlichen in ihrer Heimatgemeinde angetreten. "Heute schmecken sie am besten", soll ihr Ehemann als Kommentar abgesetzt haben, welches die Frau wiederum mit "gefällt mir" quittiert haben soll.
Laut dem "Standard" dürfte es jahrelang so gegangen sein: "Entweder postet das Ehepaar selbst die Speise oder sie liken diesbezügliche Kommentare von Freunden", heißt es im besagten Bericht.
Der 66-jährige Mann soll außerdem einem Beitrag zur Rolle des vormaligen Gesundheitsministers Rudolf Anschober bei der Vorbereitung des zweiten Corona-Lockdowns mit folgenden Worten kommentiert haben: "Ab in die Gaskammer, wir sind das freie Volk." Überdies soll er eine Videomontage mit einem Lied einer Rechtsrockband gepostet haben.
Dem drittangeklagten 44-Jährigen wurde unter anderem vorgeworfen, am 20. April 2014 ein Bild von Eiernockerln mit grünem Salat auf Facebook veröffentlicht und darunter "darf man das heute" geschrieben zu haben. Im aktuellen Geschworenenprozess musste sich der 44-Jährige zudem wegen eines Kommentars zum Holocaust im Jänner 2025 verantworten. Die Postings des Trios hatten im Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen 2025 für Protest gesorgt – und sie führten die drei schließlich vor Gericht.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden 787 rechtsextreme Straftaten registriert – ein Anstieg um 41,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (556). Das geht aus einer aktuellen Anfragebeantwortung durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gegenüber der SPÖ hervor. 2024 lag die Gesamtzahl bei 1.486 Fällen. Über 90 Prozent der Täter waren Männer. Die Anzeigen nach dem Verbotsgesetz schnellten von 577 auf 785 hoch. Spitzenreiter unter den Bundesländern ist Wien (236 Fälle), gefolgt von Oberösterreich (171) und Niederösterreich (103). Mehr als ein Viertel der Straftaten (212) fanden im Internet statt.
Nach einem ersten Termin am 14. Juli des Vorjahres wurde die Verhandlung zur Einholung eines Gutachtens vertagt, am Mittwoch fielen nun Urteile nach dem Verbotsgesetz: Der 66-Jährige erhielt 14 Monate auf Bewährung, der jüngere Mitangeklagte 15 Monate bedingt, die 61-jährige Frau wurde freigesprochen. Da noch die Möglichkeit zur Berufung besteht, sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Nach der Wahl im Jänner 2025 haben die 61-Jährige und ihr Mann ihre Mandate nicht angenommen. Auch der Drittangeklagte, der in einer anderen Gemeinde kandidiert hatte, ist momentan nicht als Kommunalpolitiker aktiv.