Immer wieder wird das Thema Eiernockerl, angeblich Hitlers Leibspeise, ein Fall fürs Gericht – oftmals mit Postings im Internet.
Auch in der Gastronomie gibt es Fälle, wo am 20. April die Speise als Tagesgericht angeboten wird. Dass Eiernockerl-Postings auch juristische Probleme bieten können – in Österreich gilt das Verbotsgesetz – dürfte auch mittlerweile bekannt sein.
Nun gibt es wieder einen neuen Fall eines FPÖ-Gemeinderats, der am 3. Oktober am Landesgericht Korneuburg verhandelt wird.
Der Fall geht zurück ins Jahr 2021: Zum Geburtstag Hitlers schickte sich eine Parteikollegin an, ein Foto ihrer Eiernockerl auf der Plattform Facebook zu veröffentlichen: "Wer arbeitet muss auch essen .…heute bei uns Eiernockerl mit grünem Salat. Mahlzeit", schrieb die Frau, die sich dieses Jahr als FPÖ-Spitzenkandidatin in Gänserndorf aufstellen ließ.
"Hatten wir auch is ja Pflicht an so einen [sic!] Ehrentag", kommentierte das ihr 46-jähriger Parteikollege und bekam zustimmende Emojis von der Frau und ihrem Mann. Dieses Jahr stand der Mittvierziger dann auf Platz sieben der blauen Liste für die Gemeinderatswahlen. Am kommenden Freitag, um 9 Uhr, soll der FPÖ-Gemeinderat nun vor Gericht erscheinen.
"Wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach § 3g Abs
1, Abs 2 VerbotsG 1947 muss sich ein 46-jähriger Mann vor einem Geschworenengericht
verantworten", heißt es seitens des Landesgerichts Korneuburg.
Dem FPÖ-Politiker "wird vorgeworfen, er habe sich am 20.04.2021, sohin dem Geburtstag von Adolf HITLER, in 2230 Gänserndorf auf andere als in den §§ 3a bis 3f VerbotsG 1947 bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn auf eine Weise, dass die Tat vielen Menschen zugänglich geworden sei, betätigt […]", heißt es weiter.
Rgelmäßig landen solche Fälle vor Gericht. "Heute" berichtete erst im August vom Fall eines 34-Jährigen, der die Speise zusammen mit Blattsalat und einem Gratisgetränk um 8,80 Euro angeboten hatte – eine Anlehnung an den nationalsozialistischen Code "88" für "Heil Hitler".
Der Verteidiger konnte die Laienrichter nicht von der Unschuld seines Klienten überzeugen. So wurde der des 34-Jährige sowohl für das diesjährige Posting als auch für eine Aktion im Jahr 2019 zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt (nicht rechtskräftig).
Im ersten Halbjahr 2025 wurden 787 rechtsextreme Straftaten registriert – ein Anstieg um 41,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (556). Das geht aus einer aktuellen Anfragebeantwortung durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gegenüber der SPÖ hervor. 2024 lag die Gesamtzahl bei 1.486 Fällen. Über 90 Prozent der Täter waren Männer. Die Anzeigen nach dem Verbotsgesetz schnellten von 577 auf 785 hoch. Spitzenreiter unter den Bundesländern ist Wien (236 Fälle), gefolgt von Oberösterreich (171) und Niederösterreich (103). Mehr als ein Viertel der Straftaten (212) fanden im Internet statt.
2019 hatte übrigens auch die besagte Frau aus Gänserndorf – pünktlich zum Führergeburtstag – ihre Eiernockerl auf Facebook gestellt. "Heute schmecken sie am besten", kommentierte das ihr Mann damals. Laut Standard soll es jahrelang so weiter gegangen sein: "Entweder postet das Ehepaar selbst die Speise oder sie liken diesbezügliche Kommentare von Freunden", heißt es in einem Bericht.
Und: "Dass die Begeisterung für Eiernockerl kein Zufall ist, dürfte auch anderen Facebook-Freunden klar sein. 'Na ja, jedes Jahr um die gleiche Zeit', schreibt einer, 'war klar, dass es heute Eiernockerl gibt', ein anderer." Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.