"Das ist doch ein Witz"

Mann nennt Kanzler "Pinocchio": Polizei zeigt ihn an

Weil ein Pensionist den deutschen Kanzler Merz auf einer Facebook-Seite der Polizei  "Pinocchio" nannte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.
Nick Wolfinger
24.02.2026, 12:50
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Vor einem Besuch des deutschen Kanzlers Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn (Baden-Württemberg) im vergangenen Oktober kündigte die örtliche Polizei auf Facebook Straßensperren an. Ein Pensionist kommentierte darunter: "Pinocchio kommt nach HN" („HN“ als Abkürzung für Heilbronn).

Straftatbestand Politikerbeleidigung

Drei Monate später flatterte dem Heilbronner ein Brief der Staatsanwaltschaft in den Postkasten: Gegen ihn werde wegen Beleidigung gemäß § 188 des Strafgesetzbuches ("Politikerbeleidigung") ermittelt. Das 1998 eingeführte Gesetz sieht für Politiker einen besonderen Schutz vor Beleidigungen vor.

Der Rentner versteht die Welt nicht mehr: "Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen", erzählt der nicht namentlich genannte Mann der Lokalzeitung "Heilbronner Stimme".

Social-Media-Team der Polizei

Gestellt hat die Anzeige das Social-Media-Team der deutschen Polizei. Diese fühlt sich verpflichtet, die Justiz einzuschalten, wenn sie auf "strafbewährtes Handeln" in den Kommentaren stoßen, wie ein Polizeisprecher der "Stimme" erzählte. Die Toleranzschwelle scheint dabei sehr niedrig zu liegen. Über das weitere Vorgehen entscheidet nun aber die Staatsanwaltschaft.

Dass der Fall wirklich vor Gericht landet gilt als eher unwahrscheinlich. "Natürlich darf man beispielsweise Friedrich Merz als Pinocchio bezeichnen", erklärt Anwalt Moritz Ott auf Nachfrage der "Heilbronner Stimme". Auch im Bundestag wurde Merz bereits von mehreren Abgeordneten, vor allem der AfD, als "Pinocchio-Kanzler" oder "Pinocchio Fritze" bezeichnet.

Auf dem Instagram-Account von Grünen-Chefin Franziska Brantner finde sich sogar eine "Pinocchio"-Fotomontage von Friedrich Merz, so die "Stimme". Bei einem AfD-Politiker findet sich bereits seit März 2025 eine "Pinocchio"-Montage von Friedrich Merz.

Werturteile zulässig

Als zugespitzte Kritik daran, dass ein Politiker Dinge nicht so umsetze, wie er sie zuvor angekündigt hatte, seien derartige Bezeichnungen zulässig, schätzt Ott die Rechtslage ein: "Für mich ist dieser Pinocchio-Post keinesfalls strafbar. Ein Bundeskanzler muss so etwas aushalten."

Ähnlich auch Anwalt Michael Rath-Glawatz: "Eine Ehrverletzung sehe ich nicht", kommentierte er den Fall für die "Stimme". Im schlimmsten Falle drohe dem Rentner eine geringe Geldstrafe.

Rath-Glawatz rät ihm jedenfalls, einen Anwalt zu nehmen und Akteneinsicht zu verlangen. Dadurch entstehen dem Rentner freilich Anwaltskosten, die ihm nicht ersetzt werden. Auch das ist eine gern angewandte Taktik, Menschen alleine durch drohende Prozesskosten einzuschüchtern, selbst wenn diese vor Gericht wenig bis nichts zu befürchten hätten.

Keine "Politikerbeleidigung" in Österreich

Übrigens: In Österreich gibt es keinen vergleichbaren Paragraphen, der "Politikerbeleidigung" gesondert regelt. Übe Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) sind aber sehr wohl strafbar. Aktuellstes Beispiel dafür ist eine Anzeige gegen Peter Pilz vor wenigen Tagen, weil er im Zuge eines Vorwurfs zu langsamer Ermittlungen von einer „Schlafstaatsanwaltschaft" sprach. Die Staatsanwaltschaft Krems wehrt sich nun mit einer Anzeige nach § 115 StGb.

Im Falle eines Prozess muss ein Gericht entscheiden, ob die Aussage von Pilz eine zulässige Kritik und somit von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob es sich um eine strafbare Beschimpfung oder Verspottung handelt. Gerade im Fall von Politikern und Behörden legen die Höchstgerichte hierzulande die Meinungsfreiheit aber sehr weit aus. Solange keine Straftaten unterstellt werden ist Kritik an Politikern und Behörden meist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Kuriose Fälle auch bei uns

Dafür gibt es in Österreich, anders als in Deutschland, den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung". Das führt immer wieder zu kuriosen Prozessen. So musste sich 2019 ein Wiener vor Gericht verantworten, der einen Polizisten mit "Oida" anredete. Das Urteil sinngemäß: Ein Kiwara ist kein Hawara.

{title && {title} } NW, {title && {title} } Akt. 24.02.2026, 12:53, 24.02.2026, 12:50
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