Weil er den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger in einem Facebook-Posting als "Arschgesicht" bezeichnet hatte, musste sich am Donnerstag ein 63-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Vor dem Wiener Straflandesgericht kam es zu einem Vergleich, dessen genaue Inhalte jedoch nicht öffentlich bekannt wurden, wie die APA berichtet.
Der Anwalt des Mannes erklärte, sein Mandant habe sich damals intensiv mit der Debatte um Pensionserhöhungen beschäftigt und in einem "psychischen Ausnahmezustand" zu der Beleidigung hinreißen lassen. Heute tue ihm das Posting "irrsinnig leid", betonte der Verteidiger.
Bereits zu Beginn der Verhandlung zeigte die Verteidigung Vergleichsbereitschaft. Hangers Rechtsvertreterin reagierte jedoch bestimmt: "Ja, aber nur zu unseren Bedingungen." Diese legte sie dem Angeklagten und seinem Anwalt in Form eines Schriftstücks vor – "nicht verhandelbar", wie sie betonte. Nach kurzer Beratung akzeptierte der Mann die Bedingungen.
Bekannt ist lediglich, dass die Einigung eine Unterlassung, die Veröffentlichung einer Entschuldigung sowie eine Entschädigungszahlung in unbekannter Höhe vorsieht. Die Verhandlung wurde bis zur Erfüllung dieser Punkte auf unbestimmte Zeit vertagt.