Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt musste sich am Dienstag ein 36-Jähriger aus dem Bezirk Neunkirchen wegen Körperverletzung an seiner Verlobten verantworten. Dem Mann wurden schwere Misshandlungen vorgeworfen.
Laut "Kurier" soll der Angeklagte seine Verlobte im Zuge eines Streits mit Handschellen gefesselt, ihr Mund und Augen verklebt sowie sie in den Keller gezerrt haben.
Außerdem habe der Mann die Frau mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihr mit einem Elektroschocker Schmerzen zugefügt. Die Staatsanwaltschaft schilderte den Vorfall als besonders brutal.
Die Frau erlitt laut Anklage unter anderem eine Schädelprellung, einen Bluterguss im Bereich der Augenhöhle, eine Brustkorbprellung sowie eine Rissquetschwunde an der Oberlippe.
Der 36-Jährige bestritt jedoch, seine Verlobte misshandelt zu haben. Er erklärte vor Gericht, dass er sich an die Nacht kaum erinnern könne, weil er massiv alkoholisiert gewesen sei.
Laut "Kurier" gab der Angeklagte an, erst am nächsten Morgen in einem Waldstück wieder zu sich gekommen zu sein. Zu Hause habe er eine eingeschlagene Terrassentür vorgefunden und bemerkt, dass seine Verlobte verschwunden war.
Auf die Frage des Richters erklärte der Mann, seine letzte Erinnerung sei ein Streit mit seiner Verlobten gewesen. Worum es dabei gegangen sei, wollte er jedoch nicht sagen.
Die Frau machte vor Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie lebt nach wie vor mit dem Angeklagten zusammen und sagte deshalb nicht gegen ihren Verlobten aus.
Auch eine Freundin des Paares wollte zunächst keine Angaben machen. Schließlich berichtete sie jedoch, dass ihr das Opfer die Misshandlungen unmittelbar nach dem Vorfall geschildert habe.
Laut "Kurier" habe die Zeugin während eines Telefonats Hilferufe gehört. Die Frau soll dabei gerufen haben: "Er tasert mich."
Den Einsatz des Elektroschockers bestritt der Angeklagte. Er behauptete, das Gerät sei nicht mehr funktionsfähig gewesen. Den Besitz räumte er allerdings ein und erklärte, den Taser zur Selbstverteidigung gekauft zu haben.
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Auch die Handschellen gehörten ihm, bestätigte der 36-Jährige. Diese würden im Schlafzimmer verwendet, allerdings ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen.
Vor Gericht sprach der Mann außerdem über seinen Alkoholkonsum. Vor dem Vorfall habe er zunächst Bier, später Sangria und schließlich Cola-Rum getrunken. Danach könne er sich an nichts mehr erinnern.
Der Richter sprach den Angeklagten schließlich wegen Körperverletzung schuldig. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Zudem stimmte der 36-Jährige einer gerichtlich angeordneten Alkoholtherapie zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.