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Mann stach Frau in Hals, weil sie Scheidung wollte

Weil er die geplante Scheidung nicht akzeptieren wollte, stach ein 52-Jähriger auf seine Frau ein. Das Urteil vor Gericht: Lebenslange Haft.

Amra Duric
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Vor Gericht erklärte der 52-Jährige unter Tränen: "Sie hat mich geschlagen."
Vor Gericht erklärte der 52-Jährige unter Tränen: "Sie hat mich geschlagen."
Sabine Hertel

Es war der erste Frauenmord des Jahres: Am 3. Februar kam es, wie berichtet, zwischen einem Syrer und seiner Frau zu einem Streit. Der 52-Jährige soll mit einem sieben Zentimeter langen Gemüsemesser auf seine Ehefrau eingestochen haben. Fünf Mal rammte der Angeklagte dem Opfer die Klinge in den Hals. Die Frau überlebte nicht. 

Am Freitag, 06 August 2021, wurde dem Mann am Wiener Landesgericht der Prozess gemacht. Vor der Richterin erklärte der gelernte Maurer unter Tränen: "Nach dem Aufstehen streichelte ich ihre Haare, das wollte sie nicht. Sie hat mich getreten und dann mit einem Apfel beworfen." Danach holte der Mann das Gemüsemesser und stach auf die 45-Jährige ein. 

Auf die Nachfrage der Vorsitzenden, ob er die Tat bereue, antwortete der Angeklagte – wieder unter Tränen – "natürlich". Dass es aber überhaupt so weit gekommen sei, sei laut ihm zu 90 Prozent an der Frau gelegen.

Die Fotos der Bluttat 

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    Mordalarm in Wien: Eine 45-Jährige ist bei einer syrisch-orthodoxen Kirche in Favoriten von ihrem Ehemann mit einem Messer attackiert worden.
    Mordalarm in Wien: Eine 45-Jährige ist bei einer syrisch-orthodoxen Kirche in Favoriten von ihrem Ehemann mit einem Messer attackiert worden.
    Leserreporter

    Frau zog Antrag auf Scheidung zurück

    Nach der brutalen Tat ging der Mann auf die Straße, sprach einen Polizisten an und erklärte ihm, dass ihn seine Frau geschlagen habe. Als dem Beamten das Blut auf der Kleidung und den Händen des Mannes auffiel, rückte die Polizei in die Wohnung des Paares aus, wo sie die stark blutendende und bewusstlose Frau vorfanden. Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät.

    Der Angeklagte war 2014 vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflüchtet, zwei Jahre später holte er die Frau und seinen Sohn (17) nach. Das Opfer hatte bereits einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung eingereicht. Diesen zog sie jedoch, auf Drängen des 52-Jährigen, wieder zurück. 

    Die Geschworenen befanden den Angeklagten nach kurzer Beratungszeit einstimmig des Mordes für schuldig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.

    Hilfe für Betroffene
    Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
    Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
    Rat auf Draht: 147
    Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20