Tragischer und vermeidbarer Tod in einer verruchten Late-Night-Location in Wien-Wieden: In den frühen Morgenstunden des 4. Oktober des Vorjahres starb ein mitte-vierzig-jähriger Nachtschwärmer unter grellem Neonlicht am Boden liegend qualvoll an Sauerstoffunterversorgung. Zuvor war es im Szene-Lokal zwischen drei Beteiligten "in unterschiedlichsten Konstellationen" zur Sache gegangen, neben Alkohol sollen auch verbotene Substanzen im Spiel gewesen sein.
Trotz offensichtlicher Hilfsbedürftigkeit des Opfers, das um 6.54 Uhr kopfüber vom Barhocker kippte und reglos am Boden liegen blieb, holten weder der Bar-Angestellte (41) noch der anwesende Gast (53) Hilfe.
Der verließ laut Anklage aus "gekränktem männlichen Stolz" das Lokal. Danach zeigt das Überwachungsvideo, wie sich der Barkeeper am Bewusstlosen vergangen haben soll. Der mittlerweile gefeuerte Mitarbeiter bestellte sich sogar noch einen dritten Nachtschwärmer (34) ins Lokal und setzte seine schlüpfrige Party unbeeinflusst weiter fort.
Die Rettung wurde erst um 8.22 Uhr alarmiert – da war es für das fast leblose Opfer bereits zu spät. Nun müssen sich beide Gäste wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten, der Barkeeper sogar wegen Missbrauchs einer wehrlosen Person.
Anwalt Zaid Rauf boxte den Barkeeper vor Kurzem aus der Haft. Er findet, dass der völlig verko(r)kste Abend in der Absteige "für alle Seiten ein Drama" sei. Verteidiger-Kollege Sascha Flatz vertritt jenen Zweitangeklagten, der gegangen war, als das Opfer laut Obduktionsgutachten noch zu retten gewesen wäre. Bald kommt es zum Prozess. Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.