Gericht ortete Schikane

630 €! Wienerin klagt gegen Parkabzocke – und gewinnt

Zwei Minuten stand Studentin Linda T. auf einem Privatparkplatz in der Perfektastraße – Besitzstörungsklage! "Aus Prinzip" erhob sie Einspruch.
Claus Kramsl
26.01.2026, 05:30
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Diese Fahrt zu einem Asia-Lokal bereitete Linda T. (25) nachhaltige Bauchschmerzen: Um 21.09 Uhr stoppte sie an einem April-Abend vor dem Lokal in der Perfektastraße (Liesing). Beim Einparken fiel ihr ein Schild auf. "Ich hab' geparkt, mein Handy herausgesucht, damit ich es als Taschenlampe verwenden und das Taferl lesen kann. Als ich gesehen hab', dass es ein Privatparkplatz ist, bin ich wieder gefahren", erinnert sich die Studentin gegenüber "Heute".

Besitzstörungsklage wegen zwei Minuten

Knappe zwei Minuten dauerte die Aktion. Kurz darauf flatterte der Liesingerin trotzdem die Androhung einer Besitzstörungsklage ins Haus. "Ich sollte sofort 395 € zahlen, sonst werde ich geklagt, stand in dem Anwaltsschreiben", so Linda T. Doch die wehrhafte Wienerin wollte es drauf ankommen lassen: "Ich kannte den Schmäh schon, einer Freundin ist das auch passiert auf der Sophienalpe." Dort gibt es bekanntlich auch einen Parkplatz, auf dem sofort gestraft wird – mehr dazu hier.

"Außerdem bin ich ja sofort wieder weggefahren, als ich meinen Fehler bemerkt habe. Es war finster und ich konnte das Taferl beim Zufahren unmöglich lesen. Dazu musste ich erst stehen bleiben und aussteigen", erklärt die 25-Jährige.

Zweite Firma forderte noch "Überwachungspauschale"

Linda T. ließ es also darauf ankommen und zahlte nicht. Auch als sie sechs Monate später von einer anderen Firma eine weitere Forderung über 235 € erhielt, zahlte sie die geforderte "Überwachungspauschale" nicht. "Ich dachte mir: No risk, no fun. Das war natürlich riskant, ganz auf mich alleine gestellt und ohne Rechtsschutzversicherung", so die 25-Jährige.

„Die Geltendmachung der Bagatellstörung verstößt sohin gegen das Schikaneverbot“
UrteilsspruchBezirksgericht Liesing

Doch ihr Mut machte sich nun bezahlt: Nach zwei Terminen vor dem Bezirksgericht Liesing wies der Richter die Besitzstörungsklage ab. Begründung: "Im gegenständlichen Fall liegt eine Bagatellstörung vor, da der fremde Kfz-Stellplatz nur für eine äußerst kurze Zeitspanne von zwei Minuten in Anspruch genommen wurde – auch im Hinblick auf die Uhrzeit (21:09). Ein vernünftiger Mensch würde einen derart geringfügigen Eingriff nicht als Nachteil empfinden. Die Geltendmachung der Bagatellstörung verstößt sohin gegen das Schikaneverbot."

Studentin: "Lasst euch das nicht gefallen!"

Auf Facebook teilte Linda T. nun ihre Freude über den Erfolg vor Gericht. Und sie ruft ebenfalls Betroffene auf: "Lasst euch so etwas nicht gefallen! Holt euch Beratung und geht – wenn eine realistische Chance besteht – ruhig auch ein gewisses Risiko ein. Die ÖAMTC-Rechtsberatung ist in der Mitgliedschaft gratis enthalten und hat mir sehr geholfen. Es hat zwar viele Nerven und Zeit gekostet, aber es hat sich gelohnt."

{title && {title} } ck, {title && {title} } Akt. 26.01.2026, 11:28, 26.01.2026, 05:30
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