Irene B. (57, Name geändert) hat in ihrem Leben nicht viel Glück gehabt, nun landete die Wienerin vor Gericht, weil sie zwei von ihrem Ex geschenkt bekommene Autos zu Geld machte. "Vollstreckungsvereitelung", nennt sich der etwas sperrige Tatbestand, gegen den sich die Wienerin zur Wehr setzte.
"Die Angeklagte soll Vermögen veräußert und so Gläubiger geschädigt haben", führte die Staatsanwältin aus – immerhin hörte eine Schulklasse bei der Verhandlung am Wiener Landl zu. Sie soll einen Mercedes und einen BMW um insgesamt 34.500 Euro verkauft haben, obwohl die Autos angeblich nicht ihr gehörten.
Angeblich zu Unrecht, wie Star-Verteidigerin Astrid Wagner vor Gericht ausführte. "Sie war in einer Liebesbeziehung mit einem Mann. Er hat ihr die Autos geschenkt, sie hat sie verkauft. Es gibt keinen Vorsatz." Kennengelernt hatten sich die beiden 2021 auf einer Datingplattform.
"Ich habe alles verloren", meinte die etwas verzweifelte 57-Jährige auf der Anklagebank. Nach dem Tod ihres Sohnes habe sie dringend Geld gebraucht. Ihr damaliger Ex-Freund habe ihr seinen Mercedes geschenkt. Später habe er ihr auch einen BMW zum Geschenk gemacht. "Er war sehr großzügig. Es war vereinbart, dass ich mit den Autos machen kann, was ich will." Die Frau verkaufte beide Fahrzeuge um insgesamt 34.500 Euro.
Doch beim Verkauf des zweiten Fahrzeuges war die Beziehung vorbei, ihr Ex-Partner hatte bereits Klage eingebracht. "Er wollte alles zurückhaben, obwohl ich mich um ihn gekümmert habe. Ich wollte ihn vom Alkohol wegbringen", so die Frau über ihren etwas verwahrlost wirkenden Ex-Partner, der als Zeuge geladen war.
Laut Anklage soll die Frau als Schuldnerin die beiden Autos verkauft haben – obwohl diese zur Exekution herangezogen hätten werden können. Einen Zivilprozess hatte die Frau bereits verloren. Weil es Widersprüche gab, setzte es auch gestern einen Schuldspruch: 6 Monate bedingt, Probezeit 3 Jahre – nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.