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Mann tötet Partner der Ex und verbrennt Leiche im Wald

Vor dem Berner Regionalgericht muss sich ein 56-jähriger Brasilianer verantworten, der seinen Nebenbuhler tötete. Ihm drohen 18 Jahre Haft.

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Das Urteil findet am Freitag statt. (Symbolbild)
Das Urteil findet am Freitag statt. (Symbolbild)
Frank HOERMANN / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

In einem Waldstück in der Meikirch, in der Schweiz wurde im Februar 2020 ein toter Mann aufgefunden, der zuvor als vermisst gemeldet worden war. Das Opfer: ein 46-jähriger Immobilienverwalter. Der mutmaßliche Täter: der Ex-Mann der Freundin des Getöteten, ein 56-jähriger Brasilianer. Er wurde wenig später von der Polizei festgenommen und zeigte sich geständig.

Diese Woche vor Gericht

"Die Leiche wurde in eine Grillhülle verpackt, um sie anschließend im Wald zu verbrennen."

Diese Woche wird der Fall nun am Regionalgericht in Bern verhandelt, wie die "Berner Zeitung" berichtet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Mord vor und fordert 18 Jahre Gefängnis. Laut Anklageschrift hatte der gekränkte Ex-Partner in seiner Wohnung mit einem Küchenmesser mehrmals auf seinen Nebenbuhler eingestochen, dessen Leiche in eine Grillhülle verpackt und sie anschließend im Wald verbrannt. Er habe es auf den Tod des Opfers angelegt, so der Staatsanwalt.

"Die Tat war spontan, er hat mich provoziert."

Landesverweis gefordert

Der Verteidiger plädierte dagegen auf eine eventualvorsätzliche Tötung und sprach von einem Notwehrexzess und einer Kurzschlusshandlung: "Die Tötung war nicht geplant, sie geschah spontan – als tragische Folge einer eskalierenden Auseinandersetzung." Der neue Partner der Ex-Frau habe ihn provoziert, worauf es zu einem Handgemenge gekommen sei. Hinweise, dass die Tat geplant gewesen sei, gebe es keine. Er erachtet eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten für angemessen.

Urteil am Freitag

Darüber hinaus dürfte der Beschuldigte mit einem Landeverweis belegt werden. Die Staatsanwaltschaft fordert die maximale Dauer von zwölf Jahren, die Verteidigung hält acht Jahre für ausreichend. Das Urteil wird am Freitag eröffnet.