Ein gestohlen geglaubtes Handy brachte einen 43-jährigen Grazer vor Gericht – und endete für ihn mit einer bedingten Haftstrafe. Der Mann hatte in einem Park den falschen Verdächtigen zur Rede gestellt und dabei heftig zugeschlagen.
Der Vorfall ereignete sich im Grazer Volksgarten. Der Angeklagte war überzeugt, den Dieb seines Handys gefunden zu haben. Doch statt eines Diebes stand er einem Drogendealer gegenüber. Laut Anklage attackierte der Grazer den Mann körperlich massiv.
Staatsanwalt Georg Barth schilderte den Ablauf vor Gericht: "Der Angeklagte hat den Mann geschlagen und mehrfach auf ihn eingetreten. Das Opfer hatte gar kein Handy, beim Übergriff im Volksgarten flogen ihm aber Suchtmittel und Bargeld aus seiner Jacke." Angeklagt wurde der Grazer also auch wegen Diebstahls.
Der Angeklagte selbst erinnerte sich ebenfalls an die Szene mit den Drogen: "Das Sackerl flog durch die Luft. Plötzlich tauchten die Afrikaner wie die Bienen im Park auf. Ich dachte zuerst: Oida! Die mischen sich wegen mir ein, aber sie stritten sich dann um die Drogen."
Vor Gericht bestritt der Mann, mit voller Wucht zugeschlagen zu haben. "Nein, es war eine flache Watschn. Ich hab‘ ihn mit meinem Fuß im Gesicht getroffen, was ich gar nicht wollte." Gleichzeitig zeigte er sich teilweise geständig: "Teilweise schuldig. Ich stehe zur einfachen Körperverletzung, aber es war kein Diebstahl. Die Drogen nahm ich nicht", heißt es in der "Kleinen Zeitung".
Ein Zeuge berichtete, dass der Dealer nach dem Angriff zu Boden ging. Ob die Schläge oder Erschöpfung der Grund waren, blieb unklar: "Der Dealer ging zu Boden. Vielleicht ist ihm einfach die Kraft ausgegangen."
Am Ende sprach das Gericht den Grazer vom Diebstahlsvorwurf frei. Wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung wurde er jedoch zu sieben Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil akzeptierte er knapp: "Ich nehme an!"