Ein Elektroschocker als "Erziehungshilfe" – mit dieser Methode soll ein 41-Jähriger seinen Stiefsohn in Eisenstadt zum Lernen gedrängt haben. Nun muss er sich der Burgenländer vor Gericht verantworten.
Die Vorfälle sollen sich 2019 im gemeinsamen Haushalt ereignet haben. Der Südburgenländer habe dabei einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker eingeschaltet, ohne ihn jedoch gegen den Körper des damals acht- bzw. neunjährigen Buben einzusetzen.
Das charakteristische Zischen des Geräts soll dennoch ausgereicht haben, um Druck aufzubauen, wie der ORF berichtet.
Vor Gericht erklärte der Mann, er habe "alles versucht", damit sich das Kind auf die Hausübung konzentriere, da es dabei Schwierigkeiten gegeben habe. Eine gefährliche Drohung habe er darin nicht gesehen, die Vorwürfe räumte er jedoch ein.
Der heute 16-jährige Stiefsohn schilderte in seiner Zeugenaussage, er habe sich beim Geräusch des Geräts gefürchtet, während er die Malreihen übte. Das Gerät sei jedoch nie direkt gegen ihn eingesetzt worden. Das Gericht sprach den 41-Jährigen schließlich schuldig – drei Monate haft die nei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.