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Mann wehrt sich, er wollte Sexsklavin (5) gar nicht

Heute Redaktion
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Ein Sadomaso-Paar wurde verurteilt, weil es unter anderem die Tochter (5) der Frau zur Sexsklavin machen wollte. Die Mutter zeigte sich reuig. Der Mann wehrt sich nun gegen die Verurteilung.

"Ich schäme mich zutiefst dafür, was ich meiner Tochter angetan habe. Ich ekle mich selbst vor mir für das", so äußerste sich Sara I.* im März 2018 vor dem Kreisgericht St. Gallen. Sie und ihr ehemaliger Partner F.H.* mussten sich damals unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornografie verantworten.

Die Beziehung zwischen H. und Sara I. begann im August 2013. Es war eine Sadomaso-Verbindung, H. war der dominante Teil, I. seine Sklavin.

Im Zuge ihrer Unterwürfigkeit legte sie auch die Erziehung ihrer Tochter in die Hände des Deutschen. Ziel war es offenbar, die damals knapp Fünfjährige ebenfalls als Sexsklavin auszubilden. So musste das Kind unter anderem beim Geschlechtsverkehr zusehen und ihm wurde pornografisches Material gezeigt. Oder sie musste an sich selber und an der Mutter sexuelle Handlungen vornehmen und mit Sexspielzeug hantieren.

Weil H. nicht habe auffliegen wollen, habe er I. darum gebeten, die Tochter in Chats "Ferkel" zu nennen. Und er machte klar: "Ferkels sexuelle Ausbildung hat absolute Priorität."

Sie akzeptiert Strafe, er nicht

Das alles diente offenbar der Vorbereitung auf den 9. April 2015. Da nämlich hätte die Fünfjährige erstmals an H sexuelle Handlungen vornehmen sollen. Doch so weit kam es nicht. Am 8. April wurden die Beschuldigten von der Polizei festgenommen.

Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte Sara I. mit Entscheiddatum vom 16. März 2018 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Während I. vor Gericht geständig war und Reue zeigte, stritt H. die meisten Vorwürfe ab.

Ihm sei es nur darum gegangen, die sexuelle Beziehung zu I. aufrechtzuerhalten. So habe er den Dingen eben ihren Lauf gelassen. "Ich bin nicht pädophil", sagte er vor Gericht. Er wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie sowie mehrfacher Anstiftung dazu zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Opfervertretung forderte vor Gericht Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 37.600 Euro für die Tochter. Das Kind leide bis heute unter dem Geschehenen, sagte die Anwältin vor Gericht. Das Mädchen besuche eine Sonderschule, weil ein Besuch einer Regelklasse nicht möglich war: Die Achtjährige habe dort immer über Pornos geredet.

Während Sara I. das Urteil akzeptierte, legte der Beschuldigte H. Berufung ein. Er beantragt, ihn vom Vorwurf der Anstiftung zu sexuellen Handlungen freizusprechen und die Strafe – sowie auch die gesprochene Genugtuungssumme – zu reduzieren. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft ersuchen um die Abweisung der Berufung.

Die Verhandlung am Kantonsgericht St. Gallen findet am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

* Namen der Redaktion bekannt

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