Für Marius Borg Høiby (29) läuft es vor Gericht weiterhin alles andere als gut. Der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit (52) wollte den Rest seiner Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest verbringen, doch auch der Oberste Gerichtshof Norwegens lehnte seinen Antrag nun ab.
Damit scheiterte Høiby bereits zum dritten Mal mit seinem Versuch, vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Zuvor hatten bereits das Bezirksgericht Oslo sowie das Berufungsgericht Borgarting gegen ihn entschieden. Wie die norwegische Online-Zeitung "Nettavisen" berichtet, bestätigte nun auch der Høyesterett die Entscheidung der Vorinstanzen.
Marius' Anwalt René Ibsen hatte noch versucht, die Richter umzustimmen. Gegenüber "NRK" erklärte er bereits am 15. Mai: "Die Beschwerde an den Beschwerdeausschuss des Obersten Gerichtshofs wurde heute Nachmittag eingereicht." Der Jurist kritisierte die bisherigen Entscheidungen scharf. Die Beurteilungen des Gerichts würden "oberflächlich wirken".
Außerdem argumentierte Ibsen: "Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht vollständig begründet ist, und bitten daher den Obersten Gerichtshof, sie aufzuheben, damit es zu einer neuen Verhandlung kommt." Besonders fehle laut ihm "eine Beurteilung der konkreten Rückfallgefahr, falls er unter elektronische Überwachung gestellt wird".
Das Berufungsgericht hatte den Antrag allerdings mit Verweis auf mögliche Risiken abgelehnt. Die Richter argumentierten unter anderem, dass die Behörden Marius' Kommunikationswege im Hausarrest nicht ausreichend kontrollieren könnten. Zudem soll der 29-Jährige in der Vergangenheit mehrfach gegen ein verhängtes Kontaktverbot verstoßen haben.
Nach der ersten Ablehnung zeigte sich Høiby wenig einsichtig. Medienberichten zufolge beschuldigte er sogar seine Ex-Freundin öffentlich, den Kontakt zu ihm gesucht zu haben. Die Anwältin seiner ehemaligen Partnerin wies diese Vorwürfe jedoch zurück.
Für den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit bedeutet die jüngste Gerichtsentscheidung nun, dass er mindestens bis zur Urteilsverkündung am 15. Juni in Untersuchungshaft bleiben muss. Die Beschwerde beim Obersten Gerichtshof galt als seine letzte Möglichkeit, doch noch in Hausarrest wechseln zu dürfen.
Die Staatsanwaltschaft fordert laut Berichten, Marius Borg Høiby in 39 von insgesamt 40 Anklagepunkten schuldig zu sprechen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu sieben Jahre und sieben Monate Haft.