In Runde eins konnte die erfolgsverwöhnte Geschäftsfrau letzte Woche noch einen Sieg für sich am Landl verbuchen. Die Frau war wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vor Gericht gestanden, soll ihrem Ex-Mann regelmäßig Hunderter aus dem Geldbörserl entwendet haben. Am Landl gab es einen Freispruch aus rechtlichen Gründen – weil das Paar zum Zeitpunkt der Vorfälle noch zusammengelebt hatte.
Doch nun geht der Streit des ehemaligen Power-Paares aus bester Gesellschaft in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an. Ob der Freispruch vor dem Obergericht hält, ist fraglich, eine Fortsetzung des kuriosen Falles hingegen fix.
Der Fall war aufgeflogen, weil der Geschädigte Verdacht geschöpft und eine kleine Kamera im Ankleidezimmer des noblen Hauses installiert hatte. Diese soll aufgezeichnet haben, wie seine Ex-Frau immer wieder Hunderter aus seiner Brieftasche fladerte. Die Angeklagte hätte es gar nicht notwendig gehabt, ihrem Ex-Mann Geld abzunehmen, wunderte sich Star-Anwalt Manfred Ainedter, der das Opfer vertrat.
Bei der Scheidung soll sie eine Eigentumswohnung im Wert von 2,8 Millionen Euro, dazu 2,4 Millionen Euro aus der Vermögensaufteilung und monatlich 6.800 Euro Unterhalt zugesprochen bekommen haben. Nach der Scheidung lebte das Paar noch einige Zeit zusammen. Dem Geschäftsmann fiel schnell auf, dass immer wieder Bargeld aus seiner Geldtasche verschwand. Insgesamt sollen es 18 Vorfälle gewesen sein.
Am Landl zeigte sich die Angeklagte laut "Krone"-Bericht reumütig. "Es tut mir leid, was passiert ist. Ich übernehme die Verantwortung." Anwalt Ainedter sprach von "Rücksichtslosigkeit" und "Gemeinheit", kündigte eine Privatanklage an. Doch nun kommt ihm die Staatsanwaltschaft Wien zuvor. Der Fall wird am Oberlandesgericht in die zweite Runde gehen. Nun muss geklärt werden, ob nach der Trennung tatsächlich noch eine Hausgemeinschaft bestand. "Mit Sicherheit nicht", so Anwalt Ainedter zur "Krone" – die Unschuldsvermutung gilt!