Trauriges Nachspiel einer einst schillernden Ehe vor Kurzem am Wiener Landl: Ein Business-Paar sah sich im Gerichtssaal wieder – gewerbsmäßiger Diebstahl lautete die Anklage gegen die Frau. Sie soll über längere Zeit ihren eigenen Ex-Mann um Bargeld erleichtert haben.
Star-Anwalt Manfred Ainedter vertrat den Geschädigten. Die Angeklagte hätte es gar nicht notwendig gehabt, ihrem Ex-Mann Geld abzunehmen, erklärte er. Bei der Scheidung soll sie eine Eigentumswohnung im Wert von 2,8 Millionen Euro, dazu 2,4 Millionen Euro aus der Vermögensaufteilung und monatlich 6.800 Euro Unterhalt zugesprochen bekommen haben. So wurde es angeblich in einem Vergleich vereinbart.
Dennoch konnte die Wienerin mutmaßlich nicht die Finger von der Brieftasche ihres Ex-Manns lassen. Nach der Scheidung lebte das Paar noch einige Zeit zusammen. Dem Geschäftsmann fiel schnell auf, dass immer wieder Bargeld aus seiner Geldtasche verschwand. Immer wieder seien Hunderter auf mysteriöse Weise verschwunden.
Als sich die Vorfälle häuften, installierte der Mann eine Kamera – und traute seinen Augen nicht mehr: Auf den Aufzeichnungen war angeblich zu sehen, wie sich seine Ex-Frau im Börsl bediente. Insgesamt sollen es 18 Mal gewesen sein. Für die Staatsanwaltschaft ein Fall von "gewerbsmäßigem Diebstahl" – die Unschuldsvermutung gilt.
Am Landl zeigte sich die Angeklagte laut "Krone"-Bericht reumütig. "Es tut mir leid, was passiert ist. Ich übernehme die Verantwortung." Sie spricht von einer belastenden Zeit und kündigt an, den Schaden wiedergutzumachen. Anwalt Ainedter spricht von "Rücksichtslosigkeit" und "Gemeinheit": "Die Frau hat Millionen bekommen und fladert trotzdem Hunderter aus der Brieftasche."
Der Verteidiger der Frau, Alexander Prenner, hält dagegen. Eine klare Trennung des Besitzes habe es nicht gegeben, da das Paar ja noch zusammengelebt habe. Eine strafrechtliche Verfolgung sei deshalb unzulässig, der Fall müsse privat geklärt werden. Die Richterin folgt dieser Linie: Freispruch aus rein rechtlichen Gründen – noch nicht rechtskräftig. Ainedter kündigt an, weiterzukämpfen: Sollte die Staatsanwaltschaft nicht berufen, werde man Privatanklage einbringen.